11.07.2001

LANDTAGSREDE: Lebenspartnerschaftsausführunsgesetz

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist im Februar im Bundestag beschlossen worden und soll zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten. Da dieses Gesetz keine Regelungen zum Verwaltungsverfahren enthält, ist das vorliegende Ausführungsgesetz erforderlich, das die Aufgaben auf die amtsfreien Gemeinden und Ämter und damit auf die Standesbeamtinnen überträgt. Gleichzeitig wird das verwaltungsrechtliche Verfahren entsprechend dem der Eheschließung geregelt.

Diese Regelung ist sachgerecht und praktikabel. Um das Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz mit dem Bundesgesetz zum 01. August 2001 in Kraft treten zu lassen, ist es erforderlich, den Entwurf in der 14. Tagung des Landtages in erster und zweiter Lesung zu verabschieden.

Lassen Sie mich an die bemerkenswerte Aussprache in diesem Haus vom Januar über den Bericht der Regierung zur Lebenssituation von Schwulen und Lesben erinnern, in der wir in großer Übereinstimmung feststellten, dass Benachteiligungen von Schwulen und Lesben im Alltag entschieden entgegentreten werden muss.

Heute ist die Gelegenheit gekommen, durch die landesrechtliche Regelung zum Bundesgesetz zur Abschaffung der Diskriminierung von Schwulen und Lesben beizutragen. Ich hoffe, dass diese Übereinstimmung auch heute noch anhält.

Zur noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes will ich folgendes sagen: Die Klage Bayerns wird nicht greifen, weil das Gesetz den erforderlichen Abstand zum Artikel 6 des Grundgesetzes hält. Nicht die eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein Problem unserer Verfassung, sondern die bisherige Diskriminierung sexuell anders orientierter Menschen ist das Verfassungsproblem!

Welche Regelungen enthält das neue Gesetz?

  1. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein eigenes familienrechtliches Institut für Menschen mit gleichgeschlechtlicher Identität, die deshalb eben nicht die Ehe eingehen können.
  2. Lebenspartner stehen mit Pflichten und Rechten füreinander ein. Das bedeutet: Unterhaltsrecht und Unterhaltspflichten, gegenseitige Vertretungspflichten, Erbrecht, Nachzugsrechte für ausländische Partner oder Partnerinnen. Auch die Sorge für ein Kind des Partners nach dessen Tod, der Übergang der gemeinsamen Mietwohnung an den Partner werden möglich. Partner/Partnerinnen können den gleichen Namen wählen.

 

Dieses Gesetz und auch unser Ausführungsgesetz ist nach jahrhundertelanger Diskriminierung ein lange überfälliger Akt der Wiedergutmachung an Lesben und Schwulen. Viele europäische Nachbarn haben schon lange diesen Schritt vollzogen.

Jahrhundertelang wurden Menschen mit gleichgeschlechtlicher Sexualität verfolgt, umgebracht oder bestraft. Justitian machte Homosexuelle für Naturkatastrophen verantwortlich und ließ sie hinrichten. Hitler ließ Homosexuelle ins KZ werfen. Und erst Bundespräsident von Weizsäcker hat seinerzeit erstmals öffentlich anerkannt, dass Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus waren. Der berüchtigte § 175 wurde erst Anfang der 90er Jahre ganz aus dem Gesetz gestrichen.

Die gesellschaftliche Stellung von Homosexuellen und Lesben hat sich verändert, aber es sind nicht nur ewig Gestrige wie Herr Stoiber in der CSU oder die katholische Kirche, welche die Diskriminierung auch heute noch fortsetzen wollen. Denn bei ehrlicher Betrachtung sind große Teile unserer Gesellschaft noch nicht frei von Diskriminierung von Schwulen und Lesben und haben offene Ohren für Stammtischzoten. Hier gibt es noch viel zu tun.

Viele lesbische und schwule Paare warten auf dieses Gesetz – auch in Bayern. Die eingetragene Lebenspartnerschaft geht davon aus, dass beide Partnerinnen füreinander einstehen wollen. Wenn Menschen in Liebe füreinander Verantwortung übernehmen wollen, dann sollten wir das respektieren und unterstützen. Und es bleibt zu hoffen, dass sich mit diesem Gesetz auch die gesellschaftlichen Betrachtungen von homosexuellen Beziehungen weiter verändern. So werden in Zukunft vielleicht Eltern die Homosexualität ihres Kindes nicht als Katastrophe erleben, sondern es schaffen, ihr Kind so zu akzeptieren, wie es ist. Sie werden es gegen Diskriminierung anderer in Schutz nehmen und sich vielleicht auch bald darüber freuen können, wenn ihr Kind, ihr Enkel, sich frisch verliebt hat.

Und das wäre gut so.

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