28.08.2003

LANDTAGSREDE: Flexible Gestaltung statt Gängelung der Bürger

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat vor einem Jahr das letzte Mal über das Sonn- und Feiertagsgesetz beraten. Damals gab Anlass ein Antrag der FDP, das Gesetz so zu ändern, dass Autowaschanlagen in Gewerbegebieten zukünftig auch an diesen bisher geschützten Tagen betrieben werden können. Wir haben Ihnen damals schon erklärt, dass wir, neben grundsätzlicher Zustimmung zu Ihrem Detailanliegen, einen anderen Weg gehen wollen.

Wir wollten nicht einfach noch eine weitere Ausnahme in das Gesetz einfügen – nach Videotheken und anderer Handlungen nun auch noch die Autowaschanlagen. Wir wollten stattdessen eine umfassende Novellierung des Sonn- und Feiertagsgesetzes, die der veränderten gesellschaftlichen Rolle von Sonn- und Feiertagen Rechnung trägt und eine flexiblere Ausgestaltung mit weniger Gängelung der Bürger und Bürgerinnen ermöglicht. Dabei sollte der grundsätzliche Charakter von Sonn- und Feiertagen als Tage der religiösen Besinnung, der inneren Einkehr und der Ruhe vom Wochenalltag nicht beeinträchtigt werden.

Der Innenminister hat seinerzeit angekündigt, eine Novellierung des Sonn- und Feiertagsgesetzes vorzulegen, das im Kern Abkehr nimmt von einem fiktiven Störungsbegriff und stattdessen von einem tatsächlichen Störungstatbestand beim Schutz von Sonn- und Feiertagen ausgeht. Dies ist mit dem heute vorgelegten Gesetz geschehen, und der Entwurf erfüllt die Erwartungen und Anforderungen, die wir an ihn gerichtet haben.

Konkret heißt das: Der Entwurf regelt die folgenden Punkte in unserem Sinne neu:

  1. Das Ziel des Schutzes von Sonn- und Feiertagen wird präzisiert, die Zulässigkeit von Handlungen an Sonn- und Feiertagen wird nicht mehr abstrakt, sondern an der konkret von ihr möglicherweise ausgehenden Störung ausgerichtet.
  2. Automatische Autowaschanlagen und Selbstbedienungswaschsalons – unabhängig davon, ob sie in Gewerbegebieten sind, oder nicht –, sowie Videotheken – ohne Zeitfenster – dürfen betrieben werden; entscheidend ist nur, dass sie im konkreten Einzelfall die nachbarschaftliche Ruhe des Sonn- oder Feiertags nicht stören.
  3. Zukünftig können marktähnliche Veranstaltungen, wie private Flohmärkte, durchgeführt werden. Es gibt keine bestimmten Veranstaltungen mehr, die erlaubt sind, und andere, die verboten sind. Entscheidend soll sein, ob von der Veranstaltung eine Störung ausgeht, die mit dem berechtigten Sonntagsruhebedürfnis unvereinbar ist.
  4. Tanzveranstaltungen an Vorabenden des Karfreitag, Samstag vor Ostern sowie am Heiligabend sind möglich. Andere besondere Feiertage, wie Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag, bleiben aber weiterhin unter einem besonderen Schutz. Unter anderem dies ist ein Ergebnis der ernsthaften Verhandlungen mit den großen Kirchen in unserem Land.
  5. Die Entscheidung, ob Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, soll zukünftig die zuständige Ordnungsbehörde treffen, also die Bürgermeister oder die Amtsvorsteher, direkt vor Ort, individuell und aus bester Kenntnis der einzelnen Situation und der möglichen Beeinträchtigung heraus – auch dies ist ein kleines Stück Funktionalreform.
  6. Wichtig war uns, dass dieses neue Gesetz in einem weitest gehenden Konsens mit den großen Kirchen unseres Landes zustande kommt. Deshalb hat es umfangreiche Gespräche gegeben, und es scheint, als wenn der jetzt vorgelegte Entwurf auch von den großen Kirchen als hilfreich akzeptiert wird. Außerdem wurde die bisher vorhandene zeitliche Begrenzung von Verboten auf die Hauptgottesdienstzeit aufgehoben.

 

Die Erfahrung zeigt: Ein Gesetz verlässt das Parlament nicht so, wie es hineingekommen ist. Aber da im Vorfeld eigentlich von allen Fraktionen Zustimmung signalisiert wurde, gehe ich davon aus, dass die Beratungen zu einem einvernehmlichen Ergebnis führen können. Die Sorgen der CDU, die religiösen Aspekte könnten nicht ausreichend Berücksichtigung finden, sind aus unserer Sicht unberechtigt.

Sie von der FDP müssen ja schon deshalb begeistert sein, weil die Autowaschanlagen nun endlich auch an Sonntagen die Bürsten rotieren lassen dürfen. Das hatten Sie, Frau Aschmoneit-Lücke, damals ja in Ihrer Rede als einen bedeutenden Beitrag zur Belebung der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft bezeichnet. Also, dann los, Autowaschen für Schleswig-Holstein – ich denke, wir haben mit diesem Gesetz deutlich gemacht, dass hier mehr für die Menschen zu erreichen war als ein sauberes Auto am Sonntag.

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