10.12.2003

LANDTAGSREDE: Verwaltungsreform ist ein permanenter Prozess

Ich bedanke mich bei Minister Buß für den Bericht zur Fortentwicklung der Verwaltungsreform. Sie haben die Fristverlängerung genutzt und eine Darstellung der eingeleiteten Verwaltungsreform vorgelegt, die eigentlich auch der Opposition deutlich machen müsste, dass das Langfristprojekt „Verwaltungsreform“ bei der Landesregierung auf einem guten Weg ist. Permanentes Schlechtreden ist da wenig sinnvoll.

Was Sie von der Opposition gelegentlich vergessen, ist Folgendes: Wenn Sie hier die Verwaltungsreform kritisieren, die ja, wie der Minister deutlich gemacht hat, in wichtigen Teilen das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen des Landes mit allen kommunalen Ebenen sein wird, so kritisieren Sie auch immer die Partner im kommunalen Bereich. Zielvereinbarungen sind nun einmal keine Diktate, sondern das Ergebnis von Verhandlungen auf gleicher Augenhöhe.

Meine Fraktion begleitet die Fortentwicklung der Verwaltungsreform intensiv, das wissen Sie durch die weitsichtigen Beiträge meines Kollegen Puls hier im Parlament. Ich fasse für Sie zusammen:

  1. Die Verwaltungsreform ist ein Querschnittsprozess. Es gibt keinen Zeitpunkt, zu dem alles fertig ist, sondern die Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen wird ein permanentes Thema sein, mit dem wir uns auch permanent befassen müssen.
  2. Die Verwaltungsreform soll alle beteiligten Ebenen mit einbeziehen und in die Diskussion einbinden. Aber bei allem Dialog: Am Ende müssen auch Entscheidungen stehen!
  3. Wir wollen eine kritische Hinterfragung und möglichst optimale Zuordnung von Landesaufgaben, wir haben die für uns wichtigen Schritte mehrfach auch für Sie nachvollziehbar genannt, und ich gebe sie Ihnen gerne noch einmal zu Protokoll:
    • Kann auf die Wahrnehmung von einzelnen Landesaufgaben verzichtet werden?
    • Ist eine Übertragung auf Dritte sinnvoll und möglich?
    • Kann die kommunale Ebene – Kreis, Amt oder Gemeinde – eine Aufgabe zukünftig besser erledigen?
    • Kann eine Zusammenlegung von Landesaufgaben sinnvoll sein?
  4. Gewichtet wird dabei nach den Gesichtspunkten
    • Wirtschaftlichkeit
    • Professionalität
    • Bürgernähe.
  5. Die bereits von Minister Stegner in der November-Sitzung vorgestellten Ergebnisse zur Neuordnung der staatlichen Umweltämter, der Ämter für ländliche Räume und des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit werden von uns begrüßt.
    Im übrigen betone ich noch einmal, dass das, was Minister Stegner in der November-Sitzung vorgestellt hat, nicht erst der Anfang, sondern nur ein weiterer Baustein der lange schon auf dem Weg befindlichen Verwaltungsreform ist. Und Sie werden in den nächsten Tagen hören, wie auch im Bereich der Polizei, der Finanzämter und der Amtsgerichte die nächsten Schritte getan werden.
  6. Wir wollen die Regelungsdichte, den Dschungel an Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien und Erlassen lichten. Wir wollen damit erreichen, dass Verwaltungshandeln übersichtlich und nachvollziehbar wird und zukünftig nur das geregelt wird, was unbedingt einer Regelung bedarf.
  7. Die vom Minister erläuterte Maßnahme, alle Richtlinien und Erlasse außer Kraft zu setzen und nur solche wieder in Kraft zu setzen, die sich nach eingehender Prüfung als wirklich erforderlich herausstellen, ist deshalb systematisch richtig. Ich sage für meine Fraktion aber auch: Der vom Minister genannte Effekt des Abbaus von 30 bis 40 % stellt das untere Ende des von uns Erwarteten dar.
  8. Verwaltungsvorschriften sollen nur noch befristet in Kraft gesetzt werden, das haben wir hier im Hause beschlossen. Der Vorschlag, ein automatisches Außerkrafttreten nach Ablauf einer Zehn-Jahresfrist vorzusehen, wurde vom Parlament abgeändert. Die Frist beträgt jetzt fünf Jahre. Das ist gut so. Es stellt sicher, dass die Überprüfung von Verordnungen auf ihre Sinnhaftigkeit als ein permanenter Prozess in den Verwaltungsalltag implementiert wird und dass sich nicht wieder eine „Verordnungsdeponie“ aufbaut.
  9. Die Kooperation mit anderen Ländern soll fortgesetzt werden. Was in diesem Bereich schon geschehen ist, weist der Bericht des Innenministers aus. Lassen Sie mich auf einen Punkt eingehen, der nicht geschehen ist.

Wir haben alle von dem Versuch gehört, durch die Kooperation aller norddeutschen Küstenländer bei der Beschaffung von Dienstkleidung für die Polizei Geld zu sparen. Eine gute Idee. Aber dass das Kartellamt diese sinnvolle Kooperation aus wettbewerbsrechtlichen Überlegungen untersagt, ist ein Witz, über den keiner lachen kann. Am wenigsten die Bürger, die von uns Politikern erwarten, Mittel sinnvoll und sparsam einzusetzen. Wir begrüßen es dabei ausdrücklich, dass nun die Küstenländer gemeinsam eine Ministererlaubnis beim Bundeswirtschaftsminister beantragt haben. Ich hoffe sehr, dass in Berlin schnell und positiv entschieden wird und nicht auch hier möglicherweise ein Berg an Verordnungen sich auftut, der dies verhindert. Es wären nicht nur die vielen Vereine und Verbände, denen wir Zuschüsse kürzen mussten, die hierfür kein Verständnis hätten.

Ich kann in fünf Minuten nicht zu allen Punkten aus dem Bericht Ausführungen machen. Daher überlasse ich im Besonderen das wichtige Thema eGovernment meinem geschätzten Kollegen Puls für seine nächste Rede, denn von EDV und Elektronik versteht der nämlich wirklich etwas.

Abschließend will ich nur noch feststellen: Die Verwaltungsreform befindet sich auf dem richtigen Weg, und der Erfolg zum Wohle des Landes wird umso größer sein, wenn Sie von der CDU in den Kommunen konstruktiv mitwirken, dass sie zu einem Erfolg wird. Packen wir es gemeinsam an!

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