01.12.2008

Gerichtsurteil zum Nichtraucherschutz wird umgesetzt

Die Koalitionsfraktionen haben in die kommende Landtagstagung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes eingebracht. Dazu erklärt der drogenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Sogenannte Eckkneipen werden vom Rauchverbot in Gaststätten ausgenommen. Wir setzen damit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom Juli dieses Jahres um.

Darüber hinaus werden Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt mehr zu Räumlichkeiten in Gaststätten haben, in denen geraucht wird. Auf diese beiden wichtigen Änderungen im Nichtraucherschutzgesetz haben wir uns mit der CDU verständigt.

Bei den „Eckkneipen“, in denen geraucht werden darf, handelt es sich um Einraum-Gaststätten mit einer Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern, die keine zubereiteten Speisen anbieten und keinen abgetrennten Nebenraum für Raucher einrichten können.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben künftig weder Zutritt zu diesen Einraum-Raucherkneipen, noch zu den abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten, in denen das Rauchen gestattet ist. Mit dieser Regelung schützen wir junge Menschen konsequent vor Passivrauchen; das war uns bei den Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner besonders wichtig.

Wir haben damit eine pragmatische Lösung gefunden, die dem Urteil gerecht wird und sich an weitgehendem Nichtraucherschutz orientiert. Wir setzen darauf, dass diese Änderung nun die Diskussion um Ausnahmeregelungen in Gaststätten beendet und die Ordnungsbehörden in die Lage versetzt werden, das Gesetz vor Ort umzusetzen.

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (drucksache-16-2345.pdf)Gesetzentwurf Drucksache 16/2345[PDF]50 kB

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