31.07.2008

Einheitliches Vorgehen der Bundesländer ist notwendig

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Nichtraucherschutz in Gaststätten erklärt der drogenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in Gaststätten hat die Nichtraucherschutzgesetze der Länder grundsätzlich gestärkt, denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren wie dem Passivrauchen wird als "überragend wichtiges Gemeinschaftsgut" anerkannt.

Nach dem Urteil wäre ein striktes und absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten verfassungsgemäß. Wenn die Länder jedoch Ausnahmen für größere Gaststätten zulassen, müssen sie auch Einraumkneipen einbeziehen, wenn diese reine Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern sind, zu denen Jugendliche keinen Zutritt haben.

Ich bin skeptisch, dass die vom Gericht gemachten Vorgaben für Einraumkneipen tatsächlich zu mehr Rechtssicherheit führen. So bleibt z. B. die Frage offen, wie ein Schankwirt mit einem (großen) Nebenraum und sehr kleinem Gastraum in diesem das Rauchen verbieten muss, während ein Gastwirt mit 75 qm-Kneipe, der diesen Nebenraum nicht hat, das Rauchen erlauben darf.

Eine klare Regelung für umfassenden Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen wäre deshalb die rechtssichere Lösung. Dabei sind wir mit dem Ministerpräsidenten auf einer Linie.

Wir werden jetzt prüfen, welche Änderungen durch das Urteil erforderlich werden, dabei aber weiter an unserem Ziel festhalten, weitestgehenden Gesundheitsschutz für Nichtraucher zu gewährleisten. Dabei muss es jetzt auch eine Absprache über das weitere Vorgehen mit den anderen Bundesländern geben, damit nicht wieder unterschiedliche Regelungen zu Ungleichbehandlungen führen.

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