23.04.2008

Urteil genau lesen: Nichtraucherschutz hat weiter Vorrang

Zur Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes in Ein-Raum-Gaststätten erklärt der drogenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Wir werden das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zur Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes gründlich prüfen. Fest steht: Das Gericht hat über vier Klagen zum Nichtraucherschutz in Ein-Raum-Gaststätten entschieden. Zwei wurden abgewiesen, weil die Kläger zwar Ein-Raum-Gaststätten führen, dort aber Personal beschäftigen.

Bei den beiden anderen hat das Gericht in Eilentscheidungen das Rauchen bis zum 30. Juni gestattet, weil in diesen Ein-Raum-Gaststätten nur der Inhaber bedient und er keine Angestellten hat. Nach unserer Kenntnis treffen diese vom Gericht genau definierten Kriterien auf deutlich weniger als 500 der insgesamt rund 9.000 Gaststätten in Schleswig-Holstein zu.

Das Gericht hat den Gesundheitsschutz ausdrücklich hervorgehoben und deshalb auch nur eine Eilentscheidung für Ein-Raum-Gaststätten ohne Angestellte getroffen.

Wir warten jetzt auf die Entscheidungen der Verfassungsgerichte. Sie werden auch Hinweise geben auf den gebotenen Schutz der Arbeitnehmer vor Nikotin- und Feinstaubbelastung in solchen Gaststätten, die über einen abgetrennten Nebenraum mit Raucherlaubnis verfügen.

Das Ergebnis der Debatte könnte durchaus ein sehr viel schärferes Gesetz sein, als wir es jetzt in Schleswig-Holstein haben, und wie es die EU von Deutschland ohnehin fordert. Es gibt also keinen Grund, zum jetzigen Zeitpunkt das Nichtraucherschutzgesetz für Schleswig-Holstein zu ändern.

Der ganze Vorgang zeigt: Die Sache ist etwas komplizierter, als die FDP es gerne hätte und den Menschen weismachen will.

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