14.11.2007

Ladenöffnung jährlich nur an vier Sonntagen pro Gemeinde

Zur Debatte um das Ladenöffnungszeitengesetz erklären der SPD-Landtagsabgeordnete und Sozialpolitiker Peter Eichstädt und der kirchenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rolf Fischer:

Wir haben den Kirchen und den Gewerkschaften versprochen, dass wir den Sonntag als Ruhetag schützen wollen. Das heißt, maximal vier Sonntage pro Jahr Öffnungsmöglichkeiten in jeder Gemeinde. Dies haben wir im Ladenöffnungszeitengesetz so verankert. Wenn es nun, wie zum Beispiel in der Stadt Kiel und auch mit Unterstützung der IHK, fehlerhafte Auslegungen dieses Gesetzes gibt, müssen wir es konkretisieren. Die SPD-Landtagsfraktion hat deshalb beschlossen, eine Gesetzesänderung für das Ladenöffnungszeitengesetz auf den Weg zu bringen. Wir werden mit dem Koalitionspartner nun Gespräche aufnehmen um zu erreichen, dass es keine Interpretationen des Gesetzes gibt, die dem Sonn- und Feiertagsschutz zuwiderlaufen. Und das heißt: Maximal vier Sonntagsöffnungen pro Jahr in einer Gemeinde.

Wir fordern die IHK zu Kiel auf, sich ebenfalls daran zu halten. Der Wille des Gesetzgebers dürfte auch dem IHK-Geschäftsführer Zeinert bekannt sein. Die IHK-Vertreter sollten über das begrenzte Blickfeld des Einzelhandels hinausschauen und auf die Argumente der Kirchen hören.

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