06.11.2007

Gesundheitsland Schleswig-Holstein gewinnt beim Nichtraucherschutz

Die Fraktionen von CDU und SPD haben sich auf ein Nichtraucherschutzgesetz für Schleswig-Holstein geeinigt. Danach wird der Gesetzentwurf der Landesregierung in drei Punkten geändert:

  1. In Festzelten kann das Rauchen bei Traditions- und Festveranstaltungen vorübergehend, höchstens an 21 aufeinanderfolgenden Tagen pro Jahr gestattet werden.
  2. In Gaststätten kann bei nichtöffentlichen Veranstaltungen befristet das Rauchen erlaubt werden, wenn der Veranstalter dies wünscht. Dies gilt aber nur für Gaststätten, die über einen Nebenraum verfügen. Gewerbliche Veranstaltungen sind davon ausgenommen.
  3. Es wird ein einheitliches Bußgeld von 1000 Euro sowohl für Gastwirte als auch für Raucher, die gegen das Gesetz verstoßen, festgelegt.

Frauke Tengler und Peter Eichstädt erklären gemeinsam: Damit ist der Weg frei für einen ausgewogenen Nichtraucherschutz auch in Schleswig-Holstein. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2008 in Kraft treten können. Damit wird sicher gestellt, dass auch bei uns überall dort, wo Nichtraucher und Raucher sich begegnen können, der Nichtraucherschutz Vorrang hat. Dies ist ein gutes Signal für das Gesundheitsland Schleswig-Holstein. Die große Koalition hat Handlungsfähigkeit bewiesen.

zurück | nach oben