06.07.2007

Barrierefreiheit im Fernsehen muss dringend verbessert werden

Zum Beschluss des Sozialausschusses zur Stärkung der Barrierefreiheit im Fernsehen auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion erklärt der medienpolitische Sprecher Peter Eichstädt:

Der Zugang zum Fernsehangebot für hör- und sehbeeinträchtigte Menschen muss in erheblich größerem Maße als bisher ermöglicht werden. Die Teilnahme am Fernsehangebot ist für die Meinungsbildung in unserer Gesellschaft aufgrund der Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft dieses Mediums von besonderer Bedeutung.

Deshalb erwarten wir, dass in den 10. bzw. 11. Rundfunkstaatsvertrag  verbindliche Regelungen aufgenommen werden, die sicherstellen, dass die öffentlichen Rundfunkanbieter langfristig alle, bis zum Jahr 2012 aber die Hälfte ihrer Programmangebote untertiteln oder mit Gebärdendolmetschern anbieten. Auch die Angebote mit Audiodeskription sollen deutlich ausgeweitet werden.

Wir sind uns bewusst, dass unsere Forderungen zu erheblichen Diskussionen auch mit den öffentlich rechtlichen Anbietern führen werden. Die Frage, ob das Recht auf Pressefreiheit oder das Recht von hörbehinderten Menschen auf  Teilhabe am Fernsehgeschehen Vorrang haben soll, wird von uns so gesehen, dass die Teilhabe von behinderten Menschen die Pressefreiheit nicht beeinträchtigt. Untertitelung ist aus unserer Sicht durchaus finanzierbar.

Für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die freie Meinungsbildung von hör- und sehbeeinträchtigten Menschen ist es dringend notwendig, barrierefreie Angebote im Fernsehen deutlich zu verstärken.

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