14.03.2007

Zuerst die bestehenden Gesetze konsequent anwenden!

Zur Diskussion über den Alkoholkonsum von Jugendlichen erklärt der drogenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Das bestehende Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren. Andere alkoholische Getränke dürfen auch nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Das Problem ist, dass das Gesetz nicht eingehalten wird. In welchem Supermarkt, an welcher Tankstelle, in welcher Gaststätte oder Bar wird von einem jungen Menschen, der ein alkoholisches Getränk kauft bzw. bestellt, der Ausweis verlangt, um das Alter zu prüfen? Was in den USA selbstverständlich ist, muss auch hier zum Normalfall werden!

Wer Flatrate-Parties anbietet und in deren Verlauf schon alkoholisierten Jugendlichen unter 18 Jahren weiter Alkohol anbietet, macht sich strafbar. Der Gesetzesrahmen ist vorhanden, er muss nur konsequent ausgeschöpft werden. Dazu ist auch die Mitarbeit von Eltern erforderlich.

Erst wenn die konsequente Einhaltung des bestehenden Jugendschutzgesetzes gewährleistet ist, kann über ein weitergehendes Verbot nachgedacht werden.

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