30.06.2006

Umfassender Nichtraucherschutz auch in Schleswig-Holstein!

Die beiden drogenpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen, Frauke Tengler (CDU) und Peter Eichstädt (SPD), haben die Anhörung im Sozialausschuss zum Thema Nichtraucherschutz ausgewertet. Sie empfehlen ihren Fraktionen, in den Landtag einen Antrag einzubringen, der folgende Punkte enthält:

1. Das Land SH wird im Rahmen seines Programms "Gesundheitsland Schleswig-Holstein" in einer umfassenden Kampagne auf die Gefahren des Rauchens hinweisen, den Nichtraucherschutz umfassend gewährleisten und Rauchern und Raucherinnen in der Mitarbeiterschaft des Landes Hilfen geben, ihre Sucht zu überwinden.

2. In allen Räumen des Schleswig-Holsteinischen Landtages wird das Rauchen verboten. Für Abgeordnete sowie ihre Besucher steht die „Havanna Lounge“ zur Verfügung. Die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages sind aufgefordert, in ihren Räumen für eine vergleichbare Regelung zu sorgen.

3. In allen Gebäuden, in denen das Land Schleswig-Holstein oder eine von ihr beauftragte Institution das Hausrecht ausübt, wird das Rauchen verboten. Es ist sicher zu stellen, dass überall dort, wo Raucher und Nichtrauer sich begegnen können, der Schutz der Nichtraucher Vorrang hat. Ein Verzicht von Nichtrauchern auf einen Schutz ist nicht ausreichend. Für die Raucher und Raucherinnen, die nicht in der Lage sind, auf das Rauchen zu verzichten, ist ein außen liegender Raum bereit zu stellen, in dem das Rauchen gestattet wird.

4. Bei der Umsetzung des Verbotes ist die Beteiligung der MitarbeiterInnen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.

5. Für rauchende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Landesregierung und ihrer Dienststellen soll im Zusammenwirken mit Krankenkassen und der LSSH im Rahmen der Gesundheitsförderung ein Programm für Hilfen und Unterstützung zur Überwindung der persönlichen Nikotinabhängigkeit erarbeitet werden. Die Fraktionen werden aufgefordert, sich für ihre Mitglieder und MitarbeiterInnen an diesen Programmen zu beteiligen. In diesem Zusammenhang sind auch Anreizsysteme zu schaffen.

6. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene und im Bundesrat nachdrücklich für einen wirksamen Nichtraucherschutz einzusetzen. Dazu gehören das Verbot des Rauchens in allen öffentlich zugänglichen Bereichen wie Flughäfen, Bahnhöfen, öffentlichen Verkehrsmitteln, ein Verbot zum Aufstellen von Zigarettenautomaten, ein Rauchverbot in Gaststätten und Kantinen sowie ein allgemeines Werbeverbot für Tabakwaren.

7. Das Sozialministerium wird aufgefordert, eine umfassende Kampagne zur Aufklärung über die Gefahren des Rauchens zu starten und eine Broschüre zu erstellen, um damit Hinweise für die Umsetzung des Nichtraucherschutzes auch in kleinen und mittleren Betrieben zu vermitteln.

8. Der Schleswig-Holsteinische Landtag bittet die Landesregierung, mit den Kreisen und kreisfreien Städten, den Städten, Ämtern und Gemeinden darüber zu beraten, wir vergleichbare wirksame Maßnahmen zum Nichtraucherschutz auch in ihren Bereichen gewährleistet werden können.

9. Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass in allen Kindertagesstätten des Landes das Rauchen verboten wird. Die Gewährung von Zuschüssen ist an die Gewährleistung des Nichtraucherschutzes in diesen Einrichtungen zu koppeln.

10. Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag zum 01.08.2008 einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen und ihre Wirkung vorzulegen. Sollte der Nichtraucherschutz mit den vom Landtag gewählten Mitteln nicht zu erreichen sein, wird der Landtag eine gesetzliche Regelung treffen.

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