24.11.2005

Mit Redaktionsstatut innere Pressefreiheit stärken

"Durch die regionale Abgrenzung ihrer Verbreitungsgebiete haben in Schleswig-Holstein vier Zeitungsverlage ein Monopol in ihrem Gebiet; Wettbewerb findet nicht statt. Da deshalb die Pluralität der Presse nicht mehr besteht, muss zumindest die innere Pressefreiheit sichergestellt werden“, forderte der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt, am Mittwoch in einer Podiumsdiskussion des Deutschen Journalisten Verbandes im Kieler Landeshaus.

Eichstädt schlug vor, die innere Pressefreiheit in den Zeitungsverlagen durch das Landespressegesetz zu stärken. Die SPD-Fraktion werde prüfen, ob Mindestanforderungen an Redaktionsstatute im Gesetz verbindlich festgelegt werden können. In den Verlagen sollten Redaktionsversammlungen und die Wahl eines Redaktionsausschusses institutionalisiert werden. Dieser müsse z. B. der Berufung oder Abberufung des Chefredakteurs bzw. der Chefredakteurin und anderen personellen Veränderungen in der Redaktion zustimmen. „Auf diese Weise könnte die Unabhängigkeit der redaktionellen Arbeit gestärkt werden“, so Eichstädt. Pressefreiheit dürfe sich nicht nur auf die Verlage beziehen, sondern müsse auch für die dort arbeitenden Journalisten gelten.

„Das Recht der freien Meinungsäußerung im Grundgesetz bezieht sich auch auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freie und objektive Information und die Transparenz über das Zustandekommen von Nachrichten“, erklärte Eichstädt, „deshalb müssen wir das Thema Pressefreiheit aus Expertenrunden herausholen und uns als Parlament damit beschäftigen. Die anderen Fraktionen sind eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen.“

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