14.09.2005

Neuordnung der Amtsgerichte sinnvoll

Der SPD-Landtagsabgeordnete Peter Eichstädt zur geplanten Neuordnung der Amtsgerichte im Kreis Herzogtum Lauenburg:

„Die geplante Neuordnung der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein wird von mir ausdrücklich unterstützt. Dies gilt auch für sinnvolle Veränderungen im Kreis Herzogtum Lauenburg.

Die Bildung größerer Einheiten ist sinnvoll, weil dies zu einer Verbesserung der Effektivität und Qualität der Gerichtsbarkeit führen kann. Zum einen sind in größeren Gerichten Vertretungsregelungen unter den Richtern besser zu organisieren, was den auf Entscheidungen wartenden Menschen hilft. Zum anderen ist an größeren Gerichten eine Spezialisierung auf einzelne Rechtsbereiche möglich. Dies ist eine sinnvolle Entwicklung angesichts der weit entwickelten Spezialisierung auf der Seite der Anwälte.

Im Kreis Herzogtum Lauenburg wird jetzt das fortgesetzt, was von 30 Jahren auf halbem Wege von der damaligen CDU-Landesregierung abgebrochen wurde. Damals wurden im Norden des Landes bereits Amtgerichte zusammengelegt, im Süden allerdings nicht. Deshalb ist in der jetzigen Phase der Neuordnung der Kreis Herzogtum Lauenburg mit vier Amtsgerichten scheinbar stark betroffen.“

Eichstädt weist zur Versachlichung der Diskussion auf folgendes hin: „Gerichte sind keine normalen Verwaltungen, die man mit den Maßstäben der Wirtschaftlichkeit alleine betrachten darf. Sie sind  Organ staatlicher Gewalt  und erfüllen unabhängig ihre Aufgaben.  Deshalb entziehen sie sich auch einer sonst üblichen Einspar-Debatte. Wichtig ist deshalb, dass bei der jetzt geplanten Reform die Anzahl der Richter und Richterinnen nicht reduziert wird.“

Eichstädt begrüßt das vom Minister Döring jetzt eingeleitete Beteiligungsverfahren: „Der vom Justizminister vorgebrachte Vorschlag, alle vier Gerichte in Schwarzenbek zusammenzufassen, ist sinnvoll, wenn dies nicht zu unvertretbaren Mehrkosten führt. Dies wäre der Fall, wenn alle vier Gerichte in Schwarzenbek ohne größere Baumaßnahmen untergebracht werden können."

"Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens, in dem sich alle betroffenen Städte, der Kreis und natürlich die Gerichte und Anwälte äußern, sollten alle in Gelassenheit abwarten. Sollte das Beteiligungsverfahren zeigen, dass Baumassnahmen bis hin zu einem Neubau in Schwarzenbek nötig sind, hingegen in Ratzeburg freie Kapazitäten bestehen, bin ich sicher, dass alternativ auch die Bildung von zwei Gerichtsstandorten in Ratzeburg und Schwarzenbek geprüft wird."

Eichstädt abschließend: "Ich sehe eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine solche Lösung. Am Ende wird es heißen: Viel Aufregung –  und alles wird gut!“

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