07.09.2005

Die Rundfunkfreiheit gilt auch für Parteien

Zum Urteil des niedersächsischen Staatsgerichtshofes über das Mediengesetz der niedersächsischen Landesregierung erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass auch Parteien Beteiligungen an privaten Rundfunksendern halten dürfen. Dies gehört zum Grundrecht der Rundfunkfreiheit und widerspricht nicht dem Gebot der Meinungsvielfalt und der Staatsferne. Die Medienpolitik des niedersächsischen Ministerpräsidenten hat durch das Urteil einen Dämpfer erlitten; wir hoffen, dass ihm das bei seinen Plänen, den staatlichen Einfluss auf den NDR zu vergrößern, eine Lehre sein wird.

Die SPD hat mit den Beteiligungen ihrer Medienholding DDVG bewiesen, dass es ihr nicht um (partei)politischen Einfluss bei Printmedien und Rundfunksendern geht, sondern dass sie vielmehr an der Aufrechterhaltung der Medien- und Meinungsvielfalt in Deutschland interessiert ist. So hat sie der „Frankfurter Rundschau“ in schwierigen Zeiten wirtschaftlich unter die Arme gegriffen und ihre Existenz gesichert. Niemand wird ernsthaft behaupten, dass dies eine kritische Berichterstattung auch über die SPD behindert hätte. Ohne dieses Engagement wäre Deutschland vielleicht um ein journalistisch wertvolles Blatt ärmer. Auch hat die – von Unternehmensspenden nicht gerade üppig bedachte – Partei nie einen Hehl aus ihren wirtschaftlichen Interessen gemacht.

Wir gehen davon aus, dass unsere Landesregierung das geltende Gesetz respektiert und beibehält und andere Bundesländer ihre Landesrundfunkgesetze, wenn sie ähnliche Vorgaben wie das jetzt gescheiterte niedersächsische enthalten, revidieren.

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