29.11.2006

LANDTAGSREDE: Mehr Flexibilität für den Einzelhandel und für den Kunden

Nach der ersten Lesung am 11. Oktober werden wir heute das Ladenöffnungszeitengesetz verabschieden. Wir haben uns mit dem Gesetz beeilt und es ist nunmehr möglich, dass es  bereits zum 1. Dezember in Kraft tritt. Damit sind wir schneller gewesen als andere Länder ‑ eine sehr zügige, aber nicht überhastete Bearbeitung des Gesetzes. Die Gründlichkeit hat nicht gelitten und rechtzeitig zum Weihnachtseinkauf werden die Geschäfte in Schleswig-Holstein montags bis samstags rund um die Uhr öffnen können.

Ich unterstreiche: Geschäfte können rund um die Uhr öffnen, sie müssen aber nicht! Und sie werden es auch nicht. Aber der Einzelhandel kann sein Angebot zeitlich so strukturieren, wie es die Kunden wünschen und wie sich der Einzelhandel Gewinn davon verspricht.

Es zeichnet sich ab: In Schleswig-Holstein wird sich etwas ändern. Auch wenn einige Orte zu erkennen geben, dass sie von der bisherigen Regelung nicht abweichen werden, gibt es vielerorts andere Signale: ein verkaufslanger Tag in der Woche, Kaufhäuser, die bis 22 Uhr öffnen, kleinere Geschäfte, die in der Nähe von Theatern oder Kinos ihre Umsatzchancen suchen, und – kein schlechtes Zeichen für das Volk von Schiller und Goethe: Gerade die Buchläden, wie in Berlin bereits geschehen, denken über nächtliche Öffnungszeiten, verbunden mit Lesungen und anderen Events nach.

Es ist nicht allen in meiner Fraktion leicht gefallen, dieses Gesetz zu beschließen. Natürlich bedeutet es auch, dass ArbeitnehmerInnen zu Zeiten arbeiten müssen, zu denen sie lieber in ihrer Familie wären. Aber das alte Ladenschlussgesetz war nicht mehr zeitgemäß, die gesellschaftlichen Veränderungen machten es notwendig, mit flexiblen Ladenzeiten auf die Wünsche der Kunden und der Gewerbetreibenden zu reagieren. Außerdem war die alte Ladenschlussregelung  durchlöchert und damit ungerecht.

Es gab keine Alternative zu diesem Gesetz. Selbst wenn wir an der alten Regelung festgehalten hätten, hätte dies nicht dauerhaft getragen: Es wäre um Schleswig-Holstein herum, ganz besonders zu Hamburg, eine Sogwirkung ausgelöst worden, die Kaufkraft in großem Umfang von uns abgezogen hätte. Also: Es wird sich etwas bewegen. Der Handel freut sich.

Wir erwarten jetzt, dass die Arbeitgeber im Einzelhandel das umsetzen, was sie uns angekündigt haben: Verhandlungen mit Betriebsräten und einen fairen Interessenausgleich, neue Arbeitsplätze, Rücksichtnahme auf die familiäre Situation der Betroffenen, besonders der von Eltern. Wir werden beobachten, ob diese Ankündigungen eingehalten werden.

Wichtig war uns bei diesem neuen Gesetz, dass die Sonntage geschützt bleiben. Da haben wir Kurs gehalten. Wir wollen damit auch denjenigen Rechnung tragen, die in den christlichen Kirchen Wert auf einen Schutz des Sonntags legen. Vier mal pro Jahr am Sonntag, nicht mehr als in der Vergangenheit, können Geschäfte mit besonderer Genehmigung öffnen. Dabei haben wir die Adventssonntage ausdrücklich ausgenommen.

Es ist beklagt worden, dass nun möglicherweise durch individuelle Entscheidungen einzelner Unternehmer die Ladenöffnungszeiten für die Kunden unübersichtlich werden. Ich teile diese Auffassung nicht. Es werden sich in Einkaufsregionen, Citylagen, Einkaufszentren einheitliche Ladenöffnungszeiten entwickeln. Und wenn es dann tatsächlich Differenzierungen gäbe, traue ich den Kunden durchaus zu, hiermit umzugehen.

Lassen Sie mich noch ein Wort zur Bäderregelung sagen. Die Bäderregelung ist so geblieben, wie wir sie vor einem Jahr beschlossen haben, und damit befristet bis zum Jahr 2008. Ich weiß, dass es in einigen Gemeinden Unzufriedenheiten gibt, z.B. in Heiligenhafen, Fehmarn oder in der Gemeinde Panker. Wir haben aber auf Änderungen bewusst verzichtet.

Die Bäderregelung ist ein verfassungsrechtlich gesehen fragiles Instrument, um bestimmten Orten, die vom Tourismus geprägt sind, die Ladenöffnung zu Zeiten zu ermöglichen, an denen es eigentlich nicht gestattet ist. Wir sollten aus eigenem Interesse behutsam damit umgehen. Ich schlage vor, dass wir ‑ so wie wir es grundsätzlich für dieses Gesetz beschlossen haben ‑ nach einem Jahr auch über die Ausgestaltung der Bäderregelung nachdenken. Ich kann mir vorstellen, dass wir dann Regelungen finden können, die einige Probleme lösen.

Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Änderungen des Fachausschusses sagen, speziell zum Paragrafen 13, den wir noch um einen 4. Punkt ergänzt haben. Dieser Paragraf erwähnt ausdrücklich die Arbeitnehmerrechte. Die Grünen und die FDP hatten ja Bedenken, diese aufzunehmen und wollten sie raus haben. Das war mit uns nicht zu machen.

Auch wenn es sich um bundesrechtliche Regelungen handelt, wollen wir sie ganz bewusst, sozusagen deklamatorisch in diesem Gesetz erwähnen, weil uns wichtig ist, nicht nur zu sagen „fast  alles geht…“ sondern auch: „Achtet darauf, dass die Belange von  Arbeitnehmern berücksichtigt werden.“ Deshalb haben wir daran festgehalten. Und ich denke, das ist gut so.

Wir bitten Sie, diesem Gesetz zuzustimmen.

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