21.02.2007

LANDTAGSREDE: Durch vertragliche Änderungen wurden Verbesserungen erreicht

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein im Bereich der Medienpolitik wird von der SPD-Fraktion ausdrücklich begrüßt. Es macht Sinn, aus zwei im bundesweiten Vergleich kleinen Medienanstalten eine größere zu bilden. Noch größer wäre uns noch lieber gewesen.

Der mit Hamburg ausgehandelte Medienstaatsvertrag entsprach nicht den Vorstellungen der SPD-Landtagsfraktion, da er in wichtigen Punkten nicht ausreichend die Interessen unseres Landes und unserer bisherigen Medienpolitik berücksichtigte. Ein Grundproblem lag darin, dass die Hamburger Medienanstalt bisher ein sehr begrenztes Aufgabenspektrum wahrzunehmen hatte, während die ULR über Pflichtaufgaben hinaus andere Aufgaben, z.B. im Bereich der Medienkompetenz und Medienpädagogik, der Aus- und Weiterbildung und der Medienforschung wahrzunehmen hatte.

Der Staatsvertrag orientierte sich aber an dem Hamburger Modell, dies war von uns medienpolitisch nicht gewollt.

Weiter enthält der Staatsvertrag die Regelung, dass auch die Filmförderung gemeinsam durchgeführt werden soll. Hier galt es sicher zu stellen, dass insbesondere angesichts des unbestritten höheren finanziellen Anteils Hamburgs trotzdem schleswig-holsteinische Interessen gewahrt werden.

Inzwischen wurde der Vertrag durch einen 1. Änderungsstaatsvertrag ergänzt. Mit den hierin enthaltenen Klarstellungen sehen wir unsere medienpolitischen Vorstellungen weitgehend gewahrt:

  • Die Förderung von Medienkompetenzen und Medienpädagogik ist zu einer Pflichtaufgabe der Anstalt geworden.
  • Die Förderung der Aus- und Weiterbildung im Medienbereich wurde aufgenommen,
  • auch schleswig-holsteinische Ausbildungseinrichtungen sind Aufgaben,
  • ebenso die Weiterentwicklung und technischer Infrastruktur
  • die Förderung von neuartigen Rundfunkübertragungstechniken.
  • Die Medienforschung ist in den Katalog aufgenommen worden.
  • Das bisher von Schleswig-Holstein vergebene Gütesiegel für die Gebrauchstauglichkeit von Geräten wird nun doch von der neuen Anstalt weiter unterstützt; diese Zusammenarbeit mit der neuen Medienanstalt ist für die Universität Kiel von Bedeutung.
  • Im Bereich der Filmförderung ist ausdrücklich vereinbart, dass Schleswig-Holstein in der gemeinsamen GmbH die stellvertretende Geschäftsführung stellen wird.
  • Die bisher von der MSH geförderten Projekte wie z.B. die beiden Tatortfolgen aus Schleswig-Holstein, das Baltic Media Forum und die Verleihung des Schleswig-Holstein Filmpreises sind für die Zukunft in Art und Umfang dauerhaft gesichert. Dies ist dem Innen- und Rechtsausschuss ausdrücklich vom Chef der Staatskanzlei so zugesichert worden ‑ eine entscheidende Zusage für unsere Zustimmung!

 

Dieser 1. Änderungsstaatsvertrag ‑ und die Zusagen für die Filmförderung ‑ machen den  Staatsvertrag für uns zustimmungsfähig ohne sie hätten wir die Vereinbarung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein ablehnen müssen.

Nicht alles konnte erreicht werden. So sind wir der Auffassung, dass der Standort in Norderstedt nicht optimal ist. Er ist auch eine Härte für unsere Kieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ULR. Aber hiermit werden wir jetzt unseren Frieden machen. Und ich sage allen Norderstedtern, die diese Diskussion auch als Affront gegen ihre wunderschöne Stadt empfinden mussten: Wir sind überzeugt davon, dass Norderstedt jetzt einen guten Standort für die neue Medienanstalt darstellen wird, Mein Kollege Hölck hat das natürlich immer schon gesagt. Wir schätzen Norderstedt als ein Kraftzentrum unseres Landes. Es ist Schleswig-Holstein und wir werden darauf achten, dass es auch Schleswig-Holstein bleibt.

Auch im Bereich der Finanzierung hätten wir gerne weitere Verbesserungen erreicht, da die zusätzlichen Aufgaben natürlich auch eine zusätzliche Finanzausstattung benötigen. Aber jede Verbesserung für die Medienanstalt  bedeutet gleichzeitig, dass weniger Mittel für die Filmförderung zu Verfügung stehen. Hier hatten wir einen Zielkonflikt, der letztlich vertretbar gelöst wurde.

Die Filmförderung für beide Länder wird zukünftig von herausragender Bedeutung sein. Hamburg und Schleswig-Holstein werden gemeinsam  stärkere Akzente setzen können. Und dass Schleswig-Holstein als „kleinerer“ Filmförderungspartner hier nicht zu kurz kommt, ist unserer Meinung nach auch durch die neuen Vereinbarungen sicher gestellt.

Wir Sozialdemokraten halten auch die Beteiligung des Parlaments an dem Zustandekommen des Staatsvertrages für optimierungswürdig. Die nachträglichen Verhandlungen hätten möglicherweise vermieden werden können, wenn es zwischen Regierung und Parlament zu einem besseren Zusammenwirken im Vorfeld dieses Staatsvertrages gekommen wäre, wie es der Landtag in seiner Entschließung vom Oktober 2005 gefordert hat. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, dass dies in Zukunft besser wird.

Der jetzt gefundene Weg, noch vor Zustimmung des Parlaments zu einem Staatsvertrag einen 1. Änderungsstaatsvertrag auf den Weg zu bringen, ist sicher ungewöhnlich. Er war aber die beste Möglichkeit, die Auffassung des Parlaments – und alle Fraktionen hatten Änderungswünsche geäußert ‑ in das Verfahren einfließen zu lassen und so ein Scheitern zu verhindern.

Meine Fraktion wird also heute dem Medienstaatsvertrag zustimmen. Wir tun dies ausdrücklich in Kenntnis des 1. Änderungsstaatsvertrages, der wesentliche Korrekturen in Aufgabenstellung und Finanzierung enthält und in Kenntnis der Vereinbarungen zur Filmförderung, die der Chef der Staatskanzlei dem Innen- und Rechtsausschuss vorgetragen hat.

Wir gehen davon aus, dass auch dieser ergänzende Vertrag von beiden Parlamenten unterzeichnet wird. Sollte dieses nicht der Fall sein, ist vereinbart, dass auch der Staatsvertrag selbst wieder aufgelöst wird.

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