10.05.2007

LANDTAGSREDE: Für ein Aktionsbündnis gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen

Was wir in den letzten Monaten über ein erschreckend verändertes Alkoholkonsumverhalten bei Kindern und Jugendlichen erfahren haben, hat offensichtlich wach gerüttelt. Die verharmlosende Bezeichnung „Alltagsdroge“ für die so genannte legale Droge Alkohol hat offensichtlich dazu beigetragen, Alkohol wie Nikotin in unserer Gesellschaft „salonfähig“ zu machen. Bei einer nicht unerheblichen Gruppe von Jugendlichen ist uns da nun einiges gründlich außer Kontrolle geraten.

Im Vordergrund stehen so genannte Flatrate-Partys, auf denen Jugendliche gegen einen einmaligen Betrag den gesamten Abend über so viel Alkohol trinken können wie sie möchten. Aber nicht nur das auf solchen Veranstaltungen geförderte exzessive Alkoholtrinken macht Sorgen, sondern die allgemeine Neigung, auch bei anderen Gelegenheiten das „Koma-Saufen“ zu praktizieren oder das sarkastisch so bezeichnete „Saufen bis der Doktor kommt“ – mit Todesfolgen. Hier besteht Handlungsbedarf auch für die Politik.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass trotz dieser bedrohlichen und erschreckenden Bilder immer noch gilt: Die meisten Jugendlichen haben dieses Problem nicht. Sie sind in der Lage, mit dem Alkohol angemessen umzugehen, trinken ihn gelegentlich und in vertretbaren Maßen auf Feiern und Veranstaltungen oder auch gar nicht, z. B. wenn sie Auto fahren.

Der letzte Drogenbericht der Bundesregierung  hat gezeigt, dass die Zahl der Jugendlichen, die Alkohol trinken, eher rückläufig ist, dass aber eben die Zahl derjenigen, die exzessiv und in sehr jungem Alter trinken, ansteigt. Letzteren  gilt unsere aktuelle Sorge.

Was ist zu tun? Meine Fraktion ist der Auffassung, dass das Nachdenken über neue Gesetze in diesem Bereich nicht zielführend ist. Neue Verbote laufen dort ins Leere, wo es nicht einmal gelingt, die bestehenden Gesetze einzuhalten. Zum Beispiel: die Regelung, dass Bier erst ab 16 und Schnaps erst ab 18 erlaubt ist, gilt natürlich auch für Flatrate-Partys. Ebenso ist es Gastwirten verboten, Alkohol an bereits angetrunkene Jugendliche abzugeben. Das Problem ist nur: Einige Gastwirte bauen ihren Umsatz und ihren Verdienst genau darauf auf. Und warum geht bei uns nicht, was z.B. in den USA gilt? Kein Jugendlicher kann dort Alkohol kaufen, weil er zwingend seinen Ausweis vorlegen müsste. Bestraft wird bei Verstößen der Händler. Fragen Sie doch mal Jugendliche, wie leicht es für sie bei uns ist, an Alkohol heran zu kommen, trotz formalem Verbot!

Ein weiterer Aspekt ist, dass die Kommunen die Einhaltung der Jugendschutzbestimmung und des Gaststättenrechtes stärker kontrollieren und auch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sanktionieren müssen.

Neue Gesetze braucht es nicht, wir brauchen vielmehr ein Aktionsbündnis gegen den Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen. Das ist Ziel unseres Antrages. Und erfreulich ist, dass Ministerpräsident und Jugendministerin bereits erste Schritte hierzu eingeleitet haben. Bemerkenswert finde ich, dass der Ministerpräsident gerade auf einer Festveranstaltung der Brauereiverbände auch diese zur Mitverantwortung aufgerufen hat und sie ihr Mitwirken angekündigt haben.

Was gehört zu dem Bündnis, das die konsequente Anwendung der Jugendschutzbestimmungen und des Gaststättengesetzes zum Ziel hat? Alle relevanten Gruppierungen sollen zusammen wirken, um den unkontrollierten Alkoholkonsum bei Jugendlichen einzudämmen.

Ich greife einige Punkte aus unserem Antrag heraus:

  1. Wichtig ist – und hier sind auch schon erste Gespräche geführt worden, damit der DEHOGA dafür eintritt ‑: keine Flatrate-Partys oder „All-you-can-drink-Angebote“ für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
  2. Einbindung der Kommunen, um die bestehenden Jugendschutzbestimmungen und die Bestimmungen des Gaststättenrechtes konsequent umzusetzen.
  3. Auch Eltern sollen angesprochen und unterstützt werden. Erwachsene haben eine Vorbildfunktion. Sie müssen sie aber auch leben und bereit sein zu Beschränkungen gegenüber den Kindern.
  4. Immer wieder verunglücken Jugendliche, weil sie zu alkoholisierten Erwachsenen ins Auto steigen oder selbst ein Fahrzeug lenken, ohne fahrtüchtig zu sein. Deshalb wollen wir in das Bündnis den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr einbinden.
  5. Jugendliche, die mit starker Alkohol-Intoxikation in Krankenhäuser eingewiesen werden, sollen zu einer Suchtberatung verpflichtet werden.

 

Ich sage noch einmal: Es sind wenige Jugendliche, die von den geschilderten Problemen betroffen sind, aber um diese wollen wir uns kümmern.

Wir bitten deshalb, uns bis zum 01.12.2007 einen Zwischenbericht über den Fortgang des Projektes zu geben.

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