18.06.2008

LANDTAGSREDE: Mehr Medienkompetenz durch mehr Flexibilität bei der Verwendung der Mittel

Wir werden in dieser Sitzungswoche in zweiter Lesung den 10. Rundfunk-Änderungs-Staatsvertrag beschließen. Die dort getroffenen Neuregelungen werden – neben einigen Klarstellungen und weniger bedeutsamen Korrekturen – mit dem Medienänderungsstaatsvertrag HSH in Landesrecht umgesetzt. Darüber haben wir schon ausführlich diskutiert. Ich will mich deshalb auch in meinen 5 Minuten etwas mehr mit dem auseinandersetzen, was in diesen Staatsvertrag nicht steht.

Es ist gerade ein Jahr her, dass wir den Medienstaatsvertrag, der die Medienanstalten von Hamburg und Schleswig-Holstein unter ein Dach bringt, verabschiedet haben. Das war damals keine einfache Geburt, und nicht alle Fragen wurden seinerzeit so geregelt, dass pure Begeisterung aufkam.

In der Zwischenzeit hat die Medienanstalt in Norderstedt ihre Tätigkeit aufgenommen. Zu beurteilen, ob sie die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt, ist sicher verfrüht. Aber schon heute steht fest, dass unsere Medienanstalt die Erwartungen, eine starke Kraft in der Gemeinschaft der Landesmedienanstalten zu sein und ein Gegengewicht zu den großen im Bundesgebiet zu bilden, nicht erreichen kann. Dafür ist sie nach wie vor zu klein. Hinzu kommt, dass in Folge der jetzt anstehenden Veränderungen und einer weiteren Zentralisierung von Aufgaben alle Medienanstalten sich einer Aufgabenkritik stellen müssen.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Aufgabe der Vermittlung und Förderung von Medienkompetenz zunehmend an Bedeutung. Andere Bundesländer sind da sehr viel weiter, sie haben die Förderung der Medienkompetenz als Schwerpunktaufgaben ihrer Anstalten definiert. Medienkompetenzvermittlung und Medienpädagogik wird die herausragende Aufgabe der Medienanstalten werden, hier wachsen die Anforderungen, während andere Bereiche durch Übertragung von Aufgaben auf zentrale Gremien an Bedeutung verlieren werden.

Bei der Fusion der beiden Anstalten ist die Medienkompetenzförderung zwar gerade kurz vor Schluss noch als eine Aufgabe mit aufgenommen worden, ihre finanzielle Ausstattung ist jedoch in keiner Weise der tatsächlichen Bedeutung und den gesellschaftlichen Anforderungen der Zukunft entsprechend. Die Begrenzung der Finanzmittel auf fünf Prozent der Einnahmen aus der Rundfunkgebühr setzt hier viel zu enge Grenzen.

Wir hätten es gerne gesehen, wenn schon im Rahmen dieses Medienänderungsstaatsvertrages der Deckel, der auf dem Topf für die Medienkompetenzförderung liegt, beseitigt worden wäre. Das wäre auch möglich gewesen. Denn im Rahmen der anstehenden Erhöhung der Rundfunkgebühren werden auch den Medienanstalten ab 2009 etwa fünf Prozent mehr Einnahmen zufließen. Aber das war mit den Hamburgern so noch nicht zu vereinbaren, vielleicht lag das daran, dass sich die Hamburger mit den schwierigen schwarz-grünen Verhältnissen auch im Bereich der Medienpolitik erst etwas aneinander gewöhnen müssen. Im letzten Jahr hatten die Grünen in Hamburg dazu jedenfalls sehr dezidierte Vorstellungen.

Der Antrag der Regierungsfraktionen fordert deshalb die Landesregierung auf, mit Hamburg in einem weiteren Staatsvertrag im Jahr 2009 zu vereinbaren, dass durch den elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag der MAHSH und der Medienstiftung zufließende Mittel für die Stärkung der Aufgaben der Medienpädagogik und der Medienkompetenzvermittlung sowie die Bürgersender verwendet werden können.

Mit dieser klaren Willensäußerung des Schleswig-Holsteinischen Landtages sollte es dann möglich sein, mit den Hamburgern für unsere Medienanstalt ein Konzept zu verankern und finanziell auszustatten, das den modernen Anforderungen einer Medienanstalt gerecht wird.

Sie wissen, dass ich gemeinsam mit meiner Fraktion immer wieder dafür streite, dass Medienkompetenz mehr Beachtung in der Medienpolitik findet. Die Wege, auf denen uns Informationen erreichen, werden komplexer. Das Handy-TV wird starten und wir diskutieren, ob und was im Internet von wem an Bild und Wort und bewegtem Bild gezeigt werden darf. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine technische Revolution. Dies ist vor allem eine Herausforderung an die Fähigkeit, die Informationsflut zu bewerten, zu filtern, Werbung von Information, Manipuliertes von Echtem, Fiktives von Dokumentarischem zu unterscheiden.

Und ich frage mich, wie dies ohne eine offensive Kompetenzvermittlung in diesem Bereich, die sich an Kinder und Jugendliche, aber auch an Erwachsene und Senioren richtet, überhaupt ohne Verlust der persönlichen Mediensouveränität gewährleistet werden kann. Selbst wir Berufspolitiker merken doch, wie es immer schwieriger wird, in dieser Medienwelt Orientierung zu finden.

Deshalb müssen wir mit diesen Themen rein in die Kindergärten, die Schulen, die Lehrerfortbildung. Dies ist nach meiner festen Überzeugung die herausragende Aufgabe der Landesmedienanstalt und dafür müssen wir sie ausstatten. Es macht keinen Sinn, bei jeder Veränderung einen neuen Staatsvertrag zu machen. Wir brauchen mehr Flexibilität bei der Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel, bedarfsgerecht und unter Überwachung der von uns gewählten Gremien.

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