16.09.2009

LANDTAGSREDE: Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte

Landtagsrede vom 16.09.2009 zu TOP 10, Gesetz zur Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte und zur Einführung eines Verwaltungsausschusses (Drucksachen 16/2766 und 16/2838)

Die beiden großen Fraktionen hatten im Koalitionsausschuss beschlossen, die Direktwahl der Landrätinnen und Landräte in den Kreisen zu Gunsten einer mittelbaren Wahl abzuschaffen und gleichzeitig eine deutliche Stärkung des Ehrenamtes vorzunehmen. Das ist lange her und schon im Entwurf war von der ursprünglichen Planung, z. B. der Organstellung für einen Verwaltungsausschuss, nicht viel übrig geblieben, nachdem die CDU hiervon wieder Abstand genommen hatte.

Trotzdem hatten beide großen Fraktionen sich darauf verständigt, mit diesem Gesetz das Ehrenamt deutlich zu stärken. Nun hat die CDU-Fraktion entschieden, auf die Stärkung des Ehrenamtes ganz zu verzichten. Offensichtlich war der Druck der Landräte so groß, dass der CDU der Mut zu einer solchen Reform abhanden gekommen ist. Selbst die vom Landkreistag im Vorfeld unserer Beratungen vorgeschlagenen Regelungen, wie zum Beispiel eine Stärkung beim Beteiligungscontrolling, wollte die CDU nun doch nicht mehr mittragen.

So ist es nun. Für die SPD bedeutet dies, dass wir in der nächsten Wahlperiode als regierungstragende Fraktion einen neuen Anlauf unternehmen werden, um das Ehrenamt in den Kreistagen zu stärken, denn dafür gibt es gute Gründe.

Seit dem Inkrafttreten des Vorschaltgesetzes sind in den Kreisen Steinburg und Pinneberg Neuwahlen für Landrätinnen und Landräte dringend durchzuführen, ebenfalls steht eine Wahl in Stormarn an. Deshalb ist es erforderlich, diesen Gesetzes-Torso, der nun eben nicht die Stärkung des Ehrenamtes enthält, zu beschließen.

Auch wenn die wesentliche Stärkung des Ehrenamtes dadurch erreicht wird, dass der Kreistag zukünftig in eigener Zuständigkeit die Landrätinnen und Landräte wählen kann, wäre auch unter Berücksichtigung der Kritik des Landkreistages mehr möglich gewesen:

Ein Verwaltungsausschuss kann ein Mitentscheidungsrecht bei der Auswahl der leitenden Mitarbeiter, die dem Landrat direkt unterstellt sind, haben, ohne das Trennungsprinzip zwischen Kreistag als Ebene der Willensbildung und dem Landrat als ausführende Ebene zu verlassen. Uns ging es dabei um die erste Ebene unterhalb des Landrates, die nächste Ebene war auf Wunsch der CDU aufgenommen worden wir können darauf verzichten.

Ebenso kann der Verwaltungsausschuss, ohne dass es zur Aufhebung des Trennungsprinzips kommt, mehr Mitbestimmung bei der Gestaltung des Verwaltungsaufbaus haben. Und man hätte beim Beteiligungs-Controlling dem Ehrenamt über den Verwaltungsausschuss durchaus die Möglichkeit geben können, bei allen Beteiligungen mit mehr als 25 % dem Vertreter oder der Vertreterin des Kreises Weisung zu erteilen.

Andere wichtige Punkte, die der Landkreistag kritisiert hat, waren nicht relevant unter dem Aspekt der Stärkung des Ehrenamtes und hätten einvernehmlich geregelt werden können. So die vom Landkreistag kritisierte Stellung der Verwaltungsausschussmitglieder als Ehrenbeamte, die grundsätzliche Nicht-Öffentlichkeit des Verwaltungsausschusses sowie das doppelte Stimmgewicht des Vorsitzenden bei Stimmgleichheit.

Wir bedauern, dass die Stärkung des Ehrenamtes nicht wie beabsichtigt und vereinbart zum Tragen kommen wird. Hier fehlte es unserem ehemaligen Koalitionspartner ganz offensichtlich an Kraft, sich gegenüber den Landräten durchzusetzen.

Wie schon bei der Verwaltungsstrukturreform: Vom Ministerpräsidenten zu Beginn der Wahlperiode zur Chefsache erklärt, verließ ihn und die CDU beim ersten Gegenwind aus den Kreisen der Mut. Niemand konnte erwarten, dass eine Stärkung des Ehrenamtes in den Kreisen ohne Konflikt mit den Landräten über die Bühne geht. Eine Stärkung des Ehrenamtes ist weitgehend nur möglich, wenn Kompetenzen bei den Landräten abgebaut würden.

Wir wollen die Stärkung des Ehrenamtes auch, um Bürgerinnen und Bürger für Kreistagsarbeit zu motivieren. Denn Stärkung des ehrenamtlichen Elements bedeutet auch größere Gestaltungsmöglichkeiten. Ohne ein stärkeres Ehrenamt aber werden wir zukünftig Probleme haben, qualifizierte und engagierte Menschen in ausreichender Zahl für die Kreispolitik zu begeistern.

Zusammengefasst: Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu, die CDU hat keinen Mut gehabt, auch die Stärkung des Ehrenamtes durchzusetzen, und deshalb machen wir das in der nächsten Wahlperiode.

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