01.12.2009

Urteil zu Ladenöffnungszeiten stützt Regelungen in Schleswig-Holstein

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Ladenöffnungszeiten erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt, und der kirchenpolitische Sprecher Rolf Fischer:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit von Ladenöffnungen an Sonntagen bestätigt das in Schleswig-Holstein bestehende Gesetz.

Anders als in Berlin hat auf Druck der SPD das Parlament in Schleswig-Holstein für Sonntagsöffnungen sehr restriktive Regeln beschlossen. So darf nur an vier Sonntagen im Jahr geöffnet werden, und zwar regional begrenzt und an besondere Ereignisse gekoppelt. Und: Anders als in Berlin dürfen in Schleswig-Holstein Geschäfte an Adventssonntagen und an den Weihnachtsfeiertagen grundsätzlich nicht verkaufsoffen sein. Gerade darauf hatte die SPD besonderen Wert gelegt und sich seinerzeit gegen die CDU durchgesetzt.

Das Gericht hebt zu Recht hervor, dass gesetzliche Schutzkonzepte den Sonntag als Tag der Ruhe zur Regel erheben müssen. Auch der Verweis, dass „bloßes Umsatzinteresse“ und ein „alltägliches Erwerbsinteresse“ nicht genügen, um die Öffnung ausnahmsweise zu rechtfertigen, stärkt uns in unserem Einsatz für den Schutz des Sonn- und Feiertages.

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