18.03.2010

LANDTAGSREDE: Mehr Transparenz bei Tätigkeiten und Einkünften neben dem Mandat

Landtagsrede vom 18.03.2010 zu TOP 14, 15, 16 + 44: Gesetz zur Änderung des Landesministergesetzes (Drucksache 17/402), Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (Drucksache 17/404), Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Drucksache 17/405), Transparenz bei Abgeordnetenverhalten sicherstellen (Drucksache 17/403)

Wir kennen das alle. Wir gehen so unseres Weges, plötzlich steht vor uns ein alter Bekannter und sagt: „Hallo, lange nicht gesehen, Du hast Dich ja gar nicht verändert.“ Das ist nicht immer ein Kompliment. In diesem Fall ist das aber in Ordnung. Denn das hier vorliegende Gesetz hätten wir bereits 2008 gerne mitbeschlossen, um damit für mehr Transparenz bei der Arbeit von Abgeordneten, Ministern und Staatssekretären zu sorgen.

Wir beantragen heute gemeinsam, wie schon 2008 die Grünen, das Abgeordnetengesetz zu ändern. Die bisher nur in den Verhaltensregelungen enthaltene Regelung über die Angabe von Nebentätigkeiten soll in das Abgeordnetengesetz aufgenommen und nach dem Vorbild des Abgeordnetengesetzes des Bundestages geändert werden.

Damit wären alle Tätigkeiten und Einkünfte anzeigepflichtig und zu veröffentlichen. Die bisherigen Privilegien von Einkünften als Anwalt, Notar, Steuerberater, aus publizistischer und gutachterlicher Tätigkeit sowie aus Unternehmensbeteiligungen würden nicht mehr gelten. Verstöße würden mit einem Bußgeld geahndet.

Gleichzeitig sollen die Verhaltensänderungen für Abgeordnete ergänzt werden, damit nach dem Vorbild des Bundestages die einzelnen anzeigepflichtigen Tatbestände geregelt werden. Auch soll hier eine Sonderregelung für Rechtsanwälte, Steuerberater und andere beratende Berufe eingefügt werden, die eine Anzeigepflicht vorsieht, wenn eine Grenze überschritten wird. Den berufsspezifischen Verschwiegenheitspflichten wird hierbei ausreichend Rechnung getragen.

Das Landesministergesetz soll eine eigenständige Regelung für Nebentätigkeiten der Minister erhalten. Zukünftig wird es dann keine Genehmigungs-, sondern eine Anzeigepflicht geben, wobei die Nebeneinkünfte veröffentlicht werden sollen.

Das Landesbesoldungsgesetz soll dann so geregelt werden, dass diese Änderungen auch für Staatssekretäre gelten. Also insgesamt ein Paket für mehr Transparenz.

Wie gesagt, dieses Gesetz ist uns schon einmal begegnet, allerdings hat sich die Situation doch etwas verändert. Denn anders als 2008 wird meine Fraktion das Gesetz dieses Mal unterstützen. Schon damals haben wir grundsätzlich die Bereitschaft zur Zustimmung gehabt. Allerdings steckten wir noch in der schwarz-roten Koalition.

Und mit Genehmigung des Präsidenten zitiere ich sehr gerne aus dem Protokoll vom 29. Januar 2009, als die vier Gesetze zur zweiten Lesung im Parlament beraten wurden. Da sagte der von uns allen geschätzte Kollege Klaus-Peter Puls: „So ist das in den Koalitionen. Als SPD können wir leider auch vernünftigen Oppositionsvorschlägen nur zustimmen, wenn die CDU mitmacht. (….) Aus koalitionsvertraglichen Gründen können wir deshalb den Vorschlägen nicht zustimmen .Wir bedauern das.“

Von daher sind wir diesmal gerne diesem Gesetzesentwurf beigetreten und hoffen, dass am Ende ein Gesetz dieses Parlament verlässt, das den Bürgerinnen und Bürgern klar, deutlich und nachvollziehbar die Unabhängigkeit der Abgeordneten, der Minister und der Staatssekretäre bei der Ausübung ihres Mandates und ihres Amtes garantiert und für Transparenz sorgt.

Wir halten es für vernünftig, nach dem Vorbild des Abgeordnetengesetzes für den Bundestag auch im Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetz die Regelungen zu unabhängigen Ausübungen des Mandates zu verbessern. Es geht um konkrete und eindeutige Regelungen über die Zulässigkeit der Annahme von Geld- oder geldwerten Zuwendungen.

Es geht um Regelungen über die Pflichten zu möglichst umfassender Anzeige und Veröffentlichungen von Tätigkeiten und Einkünften neben dem Mandat, die auf außerparlamentarische Interessenverknüpfung hinweisen könnten.

Und es geht um konkrete, praktikable Regelungen, die dem Landtagspräsidenten die Möglichkeit geben, Verstöße zu ahnden.

Ebenfalls nach Berliner Vorbild wollen wir anzeigepflichtige Tatbestände im Einzelnen aufführen, dabei aber die meldepflichtigen Einkommensstufen so gestalten, dass möglicherweise konkurrierende Berufsgeheimnispflichten nicht gefährdet werden.

Wir sind gespannt auf die Anhörung und auf die Positionierung der Regierungsfraktionen.

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