17.11.2010

LANDTAGSREDE: Keine Ausweitung der Sonntagsöffnung!

Landtagsrede vom 17.11.2010 zu TOP 4, Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes (Drucksache 17/806 und 17/1006)

Bereits in der letzten Sitzung haben wir über den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes gesprochen. Nach der Ausschussberatung ist die Initiative abgelehnt worden; meine Fraktion hat sich enthalten. Das werden wir auch heute tun. Es erschließt sich mir nicht ganz, was in einer zweiten Rederunde noch Neues gesagt werden kann. Aber vielleicht sind wir nach der Debatte ja klüger.

Wir Sozialdemokraten legen Wert darauf, dass der Sonntag, der durch das Grundgesetz in besonderer Weise geschützt ist, kein Tag wie jeder andere wird. Möglichst viele Menschen sollen ihn zu einem Tag der Ruhe, der Besinnung und für die Freizeit nutzen können. Wir wollen auch dem Wunsch der christlichen Kirchen nachkommen sowie derjenigen, die aus gewerkschaftlichen oder weltanschaulichen Gründen den Sonntag schützen und als einen besonderen Tag in der Woche erhalten wollen.

An Sonntagen sollen die Geschäfte auch weiterhin geschlossen bleiben ‑ bis auf wenige, klar definierte Ausnahmen. Zu diesen gehören 4 verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und dazu gehört die Bäderregelung. Die auch mit unseren Stimmen im Jahr 2007 liberalisierten Ladenöffnungszeiten haben die Zeiträume für Einkäufe montags bis samstags erheblich erweitert. Deshalb wird es mit der SPD-Fraktion auch keine Ausweitung der Sonntagsöffnung geben.

Die Bäderregelung ist im § 9 ein verfassungsrechtlich sehr fragiles Instrument. Jede Regelung auf dieser Basis könnte mit den Grundsätzen des Sonntagsschutzes in der Verfassung kollidieren. So, wie die Bäderregelung in Schleswig-Holstein ausgestaltet ist, hat sie sich grundsätzlich bewährt. Sie ist für Wirtschaft und Handel in den tourismusgeprägten Orten, besonders an Ost- und Nordsee, ein wichtiger Umsatzfaktor. Und sie ist damit begründet, dass Urlauber und Urlauberinnen sich auch am Sonntag in begrenztem Umfang mit Artikeln des täglichen Bedarfes versorgen können sollen.

Nach Urteilen mehrerer Landesverfassungsgerichte, und insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern, ist allerdings zu hinterfragen, ob bei uns das Regel-Ausnahme-Prinzip ausreichend berücksichtigt wurde. Kirchen und Gewerkschaften sind ganz offensichtlich nicht dieser Auffassung. Eine Klage ist eingereicht, ruht aber, um Gespräche zu führen. Wir akzeptieren dies und sehen durchaus Spielräume, da der Druck allein dadurch geringer geworden ist, dass sich die Bäderregelung ohnehin nur noch auf den Sonntag beziehen muss, denn alle anderen Sonderregelungen sind durch die Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes aufgehoben geworden.

Wir sind deshalb der Auffassung, dass die Landesregierung gemeinsam mit Kirchen und Gewerkschaften eine ausgewogene Regelung finden soll.

Minister de Jager hat im September in seinem von Ihnen angeforderten Bericht angekündigt: „Die Kirchen streben an, eine einvernehmliche Lösung im Gespräch zu finden und lassen daher ihre Klage ruhen. Wir haben besprochen, dass wir von den Kirchen einen Katalog von Punkten bekommen, die sie verändert haben möchten, und wollen diese Punkte auch sehr gerne in den Ausschüssen beraten.“

Wir erwarten daher, dass die Landesregierung das Parlament rechtzeitig über mögliche Ergebnisse informiert, dass von unserer Seite auf eine neue Regelung noch Einfluss genommen werden kann. Es wäre hilfreich, wenn der Vertreter der Landesregierung in seinem Redebeitrag hierzu eine entsprechende Erklärung abgeben würde.

Vor dem Hintergrund des Regel-Ausnahme-Prinzips müssen zu vier Punkten befriedigende Antworten gefunden werden:

  1. Die Anzahl der Orte, für die die Bäderregelung gilt.
  2. Anfangs- und Endzeiten der Sonntagsöffnung gemäß Bäderregelung.
  3. Definition der Warengruppen, die angeboten werden dürfen.
  4. Die wohl wichtigste Frage: in wie vielen und welchen Wochen sollen die Geschäfte sonntags geöffnet werden dürfen.

Die Einigung zwischen der Landesregierung und den Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass die Bäderreglung sowie die Sonntagsöffnung einvernehmlich so gestaltet werden können, dass sie den Interessen der Kirchen und der Gewerkschaften und den Bedürfnissen der Bürger gerecht werden.

Wir werden dieses Thema wieder diskutieren, wenn die Gespräche mit den Kirchen und den Gewerkschaften Ergebnisse erbracht haben.

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