08.07.2010

LANDTAGSREDE: Ausgewogenes Einsparpaket für Regierung und Parlament

Landtagsrede vom 08.07.2010 zu TOP 5, 11, 22, 40: Gesetzentwurf zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes / Änderung des Landesministergesetzes / Regierung an Sparplänen beteiligen / Resolution zur sofortigen Umsetzung von Einsparbeschlüssen und zur Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Drucksachen 17/608, 17/621, 17/652, 17/653,17/695, 17/705, 17/709)

Auch die SPD-Landtagsfraktion ist bereit, einen Sparbeitrag zu leisten und stimmt der Senkung von Zulagen von Abgeordneten zu, so der stellvertretende Vorsitzende Peter Eichstädt. Er macht zudem einige weitere Einsparvorschläge und fordert, dass auch die Regierung sich beteiligt, und zwar zeitgleich mit dem Parlament. Eichstädt kritisiert in diesem Zusammenhang die Einmischung der Regierung in Parlamentsangelegenheiten. Die von den Grünen vorgeschlagene Senkung der Hotelkosten und der Fahrtkostenerstattung hält die SPD nicht für notwendig.

Die Rede im Wortlaut:

In der letzten Sitzung haben wir einen Gesetzentwurf von FDP und CDU diskutiert, der vorsah, dass das Parlament die Zulagen für Spitzenpositionen bei Abgeordneten um 10 % senkt. Dieser Antrag war alleine deshalb erstaunlich, weil wir damit gerade das wieder einsparen, was Sie vor wenigen Monaten erst durch die Schaffung von zwei zusätzlichen Vizepräsidentinnen an Ausgaben verursacht haben.

Aber: Wir kritisieren diesen Vorschlag nicht in der Sache, auch meine Fraktion wird sich in diesen schwierigen Zeiten nicht verschließen, einen Sparbeitrag zu leisten, schon aus Solidarität mit all den Menschen und Organisationen, denen Kürzungen der schmerzlichsten Art bevorstehen. Gleichzeitig haben wir aber gesagt: Wir erwarten, dass wenn schon auf Zupfiff der Regierung Veränderungen in der Abgeordnetenversorgung vorgenommen werden, dies dann auch zeitnah seine Entsprechung auf der Regierungsseite haben muss.

Was, meine Damen und Herren, ist das denn für ein Verfahren: Da bastelt eine externe Kommission Sparvorschläge für das Parlament und lässt sie dann über die Regierung und die regierungstragenden Fraktionen ins Parlament tropfen!

Wir haben schon in der Vergangenheit Änderungen am Abgeordnetengesetz vorgenommen. Aber immer galt dabei: Das machen wir mit allen Fraktionen gemeinsam. Und dass eine Regierung sich einmischt, hat es überhaupt noch nicht gegeben!

Ich schlage dringend vor, hier wieder schnell zu dem bewährten Verfahren zurückzukehren.

Zum zweiten haben wir bereits im Juni umfassend kritisiert, dass vergleichbare Einsparvorschläge, die die Regierung betreffen, schon wegen gleicher Augenhöhe zeitgleich mit in das Paket gehören. „Ja, das stimmt, aber später“, haben CDU und FDP uns gesagt, „das geht alles nicht so einfach, das müssen wir erst mit der Regierung besprechen.“ Brav, kann ich da nur sagen.

Heute liegen weitere Vorschläge vor, von meiner Fraktion, aber auch vom SSW und den Grünen. Und die regierungstragenden Fraktionen? Weiter Fehlanzeige. Ich finde das dreist. Wo ist eigentlich ihr Selbstbewusstsein gegenüber der Regierung, klar und deutlich zu sagen, was sie von ihr erwarten? Das ist ein Trauerspiel, wir werden Ihnen das nicht durchgehen lassen!

Meine Fraktion hat einen Resolutionsantrag vorgelegt, der gut geeignet ist, auch die Regierung in angemessener Form an Sparmaßnahmen zu beteiligen. Unsere Vorschläge, die wir Ihnen vorlegen, sind ausgewogen, sie generieren Einsparungen in nennenswerter Höhe, sind schnell umzusetzen, sind logisch und nachvollziehbar.

  1. So schlagen wir vor, die Bezüge von Landesministern und Landesministerinnen sowie des Ministerpräsidenten, die zurzeit 109,3 % der jeweiligen B-Besoldungsgruppe erhalten, um 4,3 % - Punkte abzusenken.
  2. Landesministerinnen und Landesminister sowie der Ministerpräsident bzw. die Ministerpräsidentin sollen Einkünfte aus amtsbezogenen Nebentätigkeiten in Zukunft in voller     Höhe abführen.
  3. Die Grundgehälter der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, aber auch des Präsidenten des Landesrechnungshofs und seiner Stellvertreterin sollen um jeweils 5 % abgesenkt werden.
  4. Die Verwaltungskosten der Landesregierung, die Verwaltungskosten der Staatskanzlei, der Landesvertretung beim Bund sowie den Ministerien sind um 10 % abzusenken.
  5. Ein weiteres leicht zu realisierendes Einsparpotential sehen wir darin, dass die gerade erst mit dieser Wahlperiode eingeführten Beauftragten der Landesregierung für Mittelstandsförderung und Integration abgeschafft werden. Auch wenn wir im Besonderen bei dem Kollegen Arp, der die Mittelstandsförderung übernommen hat, ein hohes Leistungspotential erkennen, sind wir überzeugt davon, dass in diesen schweren Zeiten auch die Landesregierung in der Lage sein wird, mit dem vorhandenen Personalapparat diese Aufgabe wahrzunehmen, wie es in den vergangenen Jahrzehnten ebenfalls möglich war. Und wenn der Wirtschaftsminister das nicht kann, haben Sie ja immer noch Herrn Arp als Ministerreserve.
  6. Wir schlagen vor, bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit jedem Landesministerium nur einen Staatssekretär oder eine Staatssekretärin zuzuordnen. Dies würde zum jetzigen Zeitpunkt den Verzicht auf die zweite Staatssekretärsstelle im Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr bedeuten. Auch hier gilt: Was über viele Jahre ausreichend war, sollte in finanziell schwierigen Zeiten ebenfalls reichen. Das Einsparpotential durch diese Maßnahme kann erhöht werden, wenn man gleichzeitig die Führungsstruktur der Landesvertretung in Berlin wieder verschlankt.
  7. Ein weiterer Vorschlag gilt dem Landtag. Wir schlagen Ihnen vor, die Zahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten wieder auf das Maß zu reduzieren, das auch in der Vergangenheit ausreichend war.
    Und da unser Präsident sich offensichtlich großer Vitalität erfreut, sind wir mindestens für diese Wahlperiode sicher, dass diese Maßnahme vertretbar ist.
  8. Weiter schlagen wir vor, den Anteil der Entschädigungen für Abgeordnete, die neben ihrem Mandat Einkommen aus einem Amtsverhältnis erhalten – gemeint sind damit Ministerinnen, Minister, und Ministerpräsidenten, die weiterhin Landtagsabgeordnete sind , von 15 % auf 10 % zu reduzieren.

Dass diese Maßnahmen ebenso zeit- und wirkungsnah beschlossen werden, wie die heute hier vorliegenden Sparbeiträge der Funktionsträger unseres Parlamentes, halten wir für selbstverständlich. Deshalb werden wir auch darauf dringen, dass über diesen Resolutionsantrag heute in der Sache abgestimmt wird. Und weil Sie uns ja sonst gerne fragen, was denn dabei gespart werden kann, kann ich Ihnen sagen: Wir haben gerechnet und es sind etwa 350.000 Euro im Jahr, die durch dieses Paket zusammenkommen. Nun sagen Sie mal Nein dazu!

Kurz zu den anderen Anträgen:

Der SSW hat Gesetzentwürfe vorgelegt, die im Prinzip in unserer Resolution enthalten sind. Die sind so in Ordnung.

Da von den Grünen weitere Vorschläge für Eingriffe in das Entschädigungssystem der Abgeordneten vorliegen, möchte ich zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen zu der Bedeutung und Funktion der Abgeordnetenentschädigung machen.

Die Abgeordnetenentschädigung soll drei wichtige Punkte gewährleisten:

Erstens soll sie so ausgestaltet werden, dass sie die Unabhängigkeit der Abgeordneten gewährleistet.

Zweitens soll sie sicherstellen, dass niemand aus finanziellen Gründen daran gehindert ist, ein Mandat zu übernehmen.

Und es soll drittens eine Kompensationswirkung haben, um in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein einen Ausgleich beim Aufwand zu schaffen, der für Abgeordnete in der Nähe des Parlaments, wie zum Beispiel Kieler Abgeordnete, und Abgeordnete aus weit entfernten ländlichen Bereichen entsteht. Dies geschieht über die Erstattung der Fahrtkosten und über die eng begrenzte Möglichkeit, im Hotel zu übernachten.

Die vorgeschlagene Deckelung der Kosten für Hotelübernachtungen auf 90 Euro brauchen wir nicht, weil die vom Landtag ausgehandelten Preise für die Kieler Hotels, die wir während der Landtagswochen nutzen, teilweise sogar darunter liegen (98 Euro, 66 Euro, 83 Euro, 99 Euro, 98 Euro, 100 Euro.) Das zeigt, dass jeder Abgeordnete den Hotelaufwand auch jetzt schon kostengünstig gestalten kann, und das wird auch getan.

Den Vorschlag, die Erstattung der Fahrtkosten mit einem Kraftfahrzeug auf 0,20 € zu senken halte ich für sachfremd. Die jetzt erstatteten 0,30 € entsprechen den Bestimmungen der Bundesreisekostenverordnung. Sie sind nicht kostendeckend. Auf die Ausgleichswirkung der Fahrgelderstattung habe ich hingewiesen.

Ich fasse zusammen:

  1. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zur Absenkung der Zulagen von Abgeordneten zu.
  2. Wir erwarten zeitgleich einen Einsparbeitrag von der Regierung und Nachbesserungen am Abgeordnetengesetz, die ebenfalls Einsparungen bringen. Wenn Sie das auch so sehen, brauchen Sie nur unserer Resolution zuzustimmen!
  3. Wir mahnen an, bei Änderungen am Abgeordnetengesetz in Zukunft wieder vorher miteinander zu reden.
  4. Für die Begrenzung der Hotelkosten sehen wir keine sachliche Notwendigkeit, weil die jetzt genutzten Hotels durch die MdLs bereits jetzt z. T. deutlich unter dem von den Grünen genannten Höchstsatz liegen.
  5. Eine Reduzierung der Fahrtkosten unter das Niveau der Bundesreisekostenverordnung lehnen wir ab, da damit eine Ungleichbehandlung von weiter entfernt wohnenden Abgeordneten und solchen mit ländlichen Wahlkreisen verbunden ist.

 

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