Nichtraucherschutz

Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Überall im öffentlichen Bereich wird der Nichtraucherschutz von den Menschen akzeptiert und viele können sich heute gar nicht mehr vorstellen, dass noch vor kurzem in Gaststätten wie selbstverständlich geraucht wurde - ebenso in vielen Krankenhäusern, öffentlichen Gebäuden, Theatern.

Mir war immer wichtig zu betonen: Das Nichtraucherschutzgesetz ist kein Antirauchergesetz. Es soll vielmehr die Nichtraucher vor unfreiwilliger gesundheitlicher Belastung durch Mitrauchen schützen.

Das ist durch das Gesetz gelungen. Dennoch gibt es meiner Meinung nach in Gaststätten noch zu viele Ausnahmetatbestände. Auch würde ich gerne ein Rauchverbot im Auto erreichen, wenn Kinder mitfahren. Aber das ist schwierig zu regeln. Wir suchen weiter nach Lösungen, die juristisch möglich sind.

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