16.06.2011

Der Bundestag muss endlich ein neues Wahlrecht schaffen!

Zur Debatte um die Änderung des Bundeswahlgesetzes erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Es ist ein starkes Stück, dass der Bundestag – und hier namentlich die Regierungskoalition – das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einfach ignoriert! Damit verhöhnen Christ- und Freidemokraten nicht nur das höchste Gericht, sondern auch die Wählerinnen und Wähler, die offenbar erneut auf Basis eines nicht verfassungskonformen Wahlgesetzes den nächsten Bundestag wählen sollen. Es sind bis zum 30. Juni nur noch wenige Tage Zeit, um die vom Gericht gesetzte Frist einzuhalten.

Danach hat eine der bedeutendsten Demokratien der Welt keine verfassungsgemäße Grundlage mehr für die wichtigste Willensbildung des Volkes und die darauf aufbauende Staatsgewalt. Das darf nicht hingenommen werden.

In Schleswig-Holstein ist es gelungen, innerhalb von nicht einmal neun Monaten ein neues Wahlrecht im Landtag zu verabschieden, das die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts erfüllt. An guten Ratschlägen von Seiten der Kollegen des Bundes gab es dabei keinen Mangel.

Der Umgang des Bundestages mit der Verfassung und dem diese schützenden Gericht ist nicht hinnehmbar. Er gefährdet die Grundlagen der Demokratie.

Die Bürger und Bürgerinnen müssen sich darauf verlassen können, dass das Parlament ein Wahlrecht beschließt, das der Verfassung entspricht und das ohne wenn und aber im Ergebnis den Wählerwillen exakt widerspiegelt.

Von jedem Bürger und jeder Bürgerin wird erwartet, dass sie sich an Gesetze und Urteile von Gerichten halten – gilt dies etwa nicht für Bundestagsabgeordnete?

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