01.12.2010

SPD legt Gesetzentwurf zur Wahlgesetzänderung vor

Die SPD-Landtagsfraktion hat ihre Vorschläge zur Änderung des Wahlgesetzes in einem Gesetzentwurf konkretisiert. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende Peter Eichstädt:

Wir legen den Entwurf eines Artikelgesetzes vor, in dem wir die Anzahl der Abgeordneten aus der Landesverfassung herausnehmen. Den Wahltermin 13. November schreiben wir in der Verfassung fest.

Im Landeswahlgesetz regeln wir die Anzahl der Wahlkreise ­ 35 statt bisher 40 ­, senken das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre und begrenzen die mögliche Abweichung in der Bevölkerungszahl eines Wahlkreises auf 20 Prozent des Durchschnitts aller Wahlkreise. Überhangmandate werden zukünftig voll ausgeglichen.

Unser Gesetzestext im Wortlaut:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und des Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein (Neuwahlgesetz 2011)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 13. Juni 1990 (GVOBl., S. 391), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2010 (GVOBl. S. 550),

wird wie folgt geändert:

1. Artikel 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Worte ,,fünfundsiebzig Abgeordnete" gestrichen und durch die Worte ,,den vom Volk gewählten Abgeordneten" ersetzt.

b) Die Sätze 2 und 4 werden gestrichen.

2. In Artikel 13 wird folgender Absatz 5 angefügt:

,,(5) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie Absatz 2 und 3 findet die Wahl zur 18. Wahlperiode des Landtages am 13. November 2011 statt."

Artikel 2
Änderung des Landeswahlgesetzes

Das Landeswahlgesetz in der Fassung vom 07. Oktober 1991 (GVOBl Schl.-H. S. 442, ber. 637), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 392), wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 1 Satz 2 wird die Zahl ,,40" durch die Zahl ,,35" ersetzt.

2. In § 3 Absatz 5 wird Satz 5 gestrichen.

3. In § 5 Absatz 1 Ziffer 1 wird die Zahl ,,18" durch die Zahl ,,16" ersetzt.

4. In § 16 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe ,,25 v.H." durch die Angabe ,,20 v.H." ersetzt.

Artikel 3
Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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