09.08.2011

Keine Veröffentlichung persönlicher Daten durch Behörden!

Zur Presseerklärung des Innenministeriums über ein neues Landesdatenschutzgesetz erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Wenn das Gesetz tatsächlich erlauben sollte, dass Behörden im Netz zu findende persönliche Daten erfassen und veröffentlichen dürfen, wie es die Presseerklärung sagt, wäre dies nicht zu akzeptieren. Es würde eine systematische Datensammlung und Veröffentlichung durch öffentliche Verwaltungen ohne Zustimmung der Betroffenen bedeuten. Wir hoffen sehr, dass dies so nur in der Presseerklärung, nicht aber im Gesetz steht. Denn das ist nicht zulässig und darf auch nicht erlaubt werden!

Man kann nur wünschen, dass das Gesetz mehr Innovatives enthält, als die Presseerklärung vermuten lässt. Der Datenschutzbeauftragte hat im letzten Datenschutzbericht schon das Notwendige dazu gesagt; nun muss dies sich im Gesetzestext auch wiederfinden. Dass es bei der Änderung nur um die Umsetzung der Europäischen Datenschutzrichtlinie geht, wäre zu wenig. Im Übrigen kommt sie nach der von der EU gesetzten Frist auch zu spät.

Das bisherige Landesdatenschutzgesetz ist veraltet und zu statisch. Deshalb ist der Schritt, statt Einzelschutzmaßnahmen zu benennen Datenschutzziele zu formulieren, wichtig und richtig.

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