18.10.2010

Keine Einflussnahme auf Rundfunksender durch die Hintertür!

Zu Medienberichten, dass das Land Thüringen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Haushaltsgebühr zur Rundfunkfinanzierung angemeldet hat, erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Peter Eichstädt:

Wir würden es sehr bedauern, wenn die Umstellung von der Gerätegebühr auf die Haushaltsabgabe in letzter Minute scheiterte! Es muss befürchtet werden, dass es u. a. der thüringischen Landesregierung weniger um die Gebühren geht als vielmehr um den – von einigen Ländern bereits angekündigten ‑ Versuch, mehr Einfluss auf die öffentlich-rechtlichen Sender und ihre Programmgestaltung zu bekommen. Eine Steuer müsste in ihrer Höhe jeweils von Parlamenten beschlossen werden; damit ließen sich dann, so wohl auch die Hintergedanken einiger Länder, die öffentlich-rechtlichen Sender stärker an die Leine nehmen. Das wäre dann der bereits von einigen angekündigte Stoß gegen die Rundfunkunabhängigkeit. Schon deshalb lehnen wir dies ab. Eine Steuer zur Rundfunkfinanzierung ist zudem wegen der beihilferechtlichen Regelungen der EU höchst bedenklich.

Die angestrebte neue Struktur, nach der die Rundfunkabgabe pro Haushalt gezahlt werden muss, ist von dem Verfassungsrechtler Kirchhof geprüft und als verfassungsrechtlich möglich und sinnvoll bewertet worden. Sie sichert den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten eine von der Politik unabhängige Entwicklung. Das ist unser zentrales Anliegen. Die von Unternehmen vielfach kritisierte Betriebsabgabe kann so gestaltet werden, dass die bisherigen ehrlichen Zahler auch künftig keine Nachteile haben. Die anderen werden möglicherweise mehr zahlen müssen als bisher. Das ist gerecht.

zurück | nach oben