29.09.2010

Kein Eingriff in die Programmhoheit der Rundfunksender!

Zur Diskussion um die Rundfunkgebührenreform erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Das Gesamtsystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Auftrag der Sender sind klar definiert und es ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, in das Programmangebot einzugreifen, wie es jetzt durch den Leiter der sächsischen Staatskanzlei angedeutet wird. Dieser hinterfragt nicht nur, dass Sender Chöre und Orchester unterhalten, sondern sogar die Existenz von Sendern und Programmen. Hintergrund ist der Wunsch Sachsens, die Höhe der Rundfunkgebühren festzuschreiben und „zur Not“ dafür „die Aufgaben so zu verringern, dass diese Messlatte sicher nicht gerissen wird“ (FAZ von heute, S. 33). Das lehnen wir entschieden ab! Einen Eingriff in Strukturen und Programmhoheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darf es nicht geben. Für die Überwachung der Gebührenfinanzierung und damit die wirtschaftliche Verwendung der Rundfunkgebühren ist die KEF (unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) zuständig, nicht die Politik.

Wir erwarten, dass sich die Landesregierung diesen Bestrebungen entgegen stellt und für den Erhalt des Angebots und die Qualität der Sendungen eintritt. Rundfunk und Fernsehen sollen durch die Systemumstellung auf eine Haushaltsabgabe nicht teurer werden als bisher. Dies kann aber auch sichergestellt werden, ohne dass in verfassungsrechtlich fragwürdiger Weise in die garantierte Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender eingegriffen wird.

Im Übrigen hat die Staatskanzlei gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuss ihre Informationspflicht nicht erfüllt – sie hat uns über diese Vorgänge, mit denen eine Arbeitsgruppe der Länder befasst ist, nicht informiert. Das kritisieren wir scharf.

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