16.02.2012

EuGH-Urteil stützt unsere Bedenken gegen ACTA

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass soziale Netzwerke nicht dazu verpflichtet werden dürfen, die Daten ihrer Nutzer mit Hilfe von Filtern nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen, erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Die heutige Entscheidung des EuGH ist ein gutes Signal für den Schutz von Daten im Internet. Wenn soziale Netzwerke nach Urheberrechtsverstößen suchen müssen, würde dies gegen das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht verstoßen, so der EuGH. Um so unverständlicher ist, dass die Kommission mit ACTA einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat, der zwar das Urheberrecht schützen und gegen Produktpiraterie vorgehen möchte, dies jedoch nur auf Kosten von Grund- und Freiheitsrechten der Internetnutzer erreichen würde.

Wir teilen die Ziele; auch wir wollen Urheberrechtsverletzungen im Netz bekämpfen, aber nicht die Freiheit im Netz beschneiden. Hierbei müssen insbesondere die kleinen Provider geschützt werden. Dafür liefert das heutige EuGH-Urteil eine gute Grundlage.

Es wäre gut, wenn die Fraktionen im Landtag eine gemeinsame Position zum internationalen Handelsabkommen ACTA schon für die nächste Plenartagung finden könnten; wir werden uns darum bemühen. Die Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen im Internet geht uns alle an, aber die Grund- und Freiheitsrechte auch. Deshalb wollen wir eine Lösung finden, die das eine ermöglicht, aber das andere nicht beschneidet.

 

zurück | nach oben