15.09.2011

LANDTAGSREDE: Medienkompetenz und Transparenz schützen die Nutzer

Landtagsrede vom 25.09.2011 zu TOP 20, Keine Sanktionen für private Facebook-Seiten (Drucksachen 17/1770, 17/1823, 17/1826)

Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein hat alle Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre sogenannten Fanpages bei Facebook und ihre Social Plugins wie den „gefällt mir“-Button von ihren Webseiten zu entfernen. Begründet wurde diese Aufforderung damit, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz und gegen das Bundes- bzw. Landesdatenschutzgesetz verstießen. Der Datenschutzbeauftragte hat für diegeforderte Deaktivierung eine Frist bis Ende September gesetzt und Bußgelder angedroht.

Nun ist Schleswig-Holstein ein schönes, aber angesichts des weltweiten Netzes ein eher kleines Land. Deshalb ist es richtig, dass die Datenschutzbeauftragten aller Länder vereinbart haben, eine gemeinsame Entschließung zur Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Ende September vorzulegen. Facebook hat seinerseits angekündigt, zur Rechtsauffassung des ULD Stellung zu nehmen.

Selbstverständlich ist für uns wie für alle hier im Haus, dass alle deutschen und europäischen Gesetze in diesem Zusammenhang beachtet werden müssen, dies allerdings nicht nur von Facebook, sondern von allen sozialen Netzen, von allen Anbietern wie Google, Facebook, MySpace, StudiVZ, Flickr und vielen mehr, die ich hier gar nicht aufzählen kann und die möglicherweise in der Zukunft noch kommen werden. Wir müssen akzeptieren, dass die Nutzung sozialer Netzwerke aus der Kommunikation in allen Lebensräumen nicht mehr wegzudenken ist und sie auch niemand weghaben will. Und natürlich muss es Regeln geben, die dort eingehalten werden. Allerdings ist dies im Kontext des www nicht einfach. Ich erinnere an die klare Aussage von Facebook in der Anhörung, seinerseits freiwillig den Datenschutz verbessern zu wollen. Das muss nun überprüft werden.

Was wir auf keinen Fall für einen sinnvollen Weg halten, ist das, was Herr Fürter in seinem Ursprungsantrag gefordert hat. Inzwischen ist da ja wohl ein Erkenntnisgewinn gereift. Herr Fürter, Sie haben gestern beim Glücksspielgesetz sehr richtig ausgeführt, dass es schwachsinnig sei anzunehmen, man könne in Schleswig-Holstein Regelungen für Internet- Glücksspiel treffen. Das funktioniere nicht in einem weltweiten Netz. Ich finde, es ist ein vergleichbarer Schwachsinn, dieses bei der Frage des Facebook-„Like“-Buttons zu versuchen.

Auch dieses wird nur funktionieren, wenn es hier mindestens bundes-, möglichst europaweit eine einheitliche Regelung gibt, die mit möglichst allen Anbietern getroffen wird. In der letzten Woche haben wir hier noch das Landesdatenschutzgesetz auf den Weg gebracht, das ausdrücklich festlegt, dass der Datenschutzbeauftragte unabhängig ist, vor allem unabhängig von staatlichen Stellen und Parlamenten – mit Ausnahme seiner Berufung. Wenn Sie hier heute vorschlagen, dass das Parlament ihm Hinweise oder Weisungen geben soll, wie er in bestimmten Fragen zu verfahren hat, haben Sie etwas nicht verstanden. Zu einem anderen Aspekt: Es gibt auch den persönlichen Datenschutz und dieser muss, wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte es genannt hat „selbst und bewusst“ eingehalten werden. Nutzerinnen und Nutzer können und sollen alle Fähigkeiten und Informationen erhalten, um selber zu entscheiden, ob sie mit der Weitergabe bestimmter Daten einverstanden sind.

Dieses Wissen ist notwendig und kann nicht durch Datenschutzrichtlinien des Staates ersetzt werden. Wer das Internet nutzen möchte, der ist nicht nur gezwungen, sondern auch bereit dazu, einen Teil seiner Daten im Austausch für neue Formen der Kommunikation, der Bildung, der Partizipation offenzulegen.

Im Spannungsverhältnis von Datenschutz und Mediennutzung bieten ausgezeichnete Medienkompetenz und hinreichende Transparenz den entscheidenden Schutz für Nutzerinnen und Nutzer. Diese müssen wissen, welche Daten beispielsweise in einer IP-Adresse enthalten sind, wie diese Daten weitergegeben werden und wofür sie überhaupt genutzt werden können. Die Medien zu nutzen bedeutet, dass man lernt, sie vernünftig zu gebrauchen, dass sie einem nicht fremd sind, dass man ihre Gefahren kennt und ihr Potenzial auszuschöpfen weiß.

Wir halten es im Übrigen zu diesem Zeitpunkt für weder sinnvoll noch notwendig, dass sich der Landtag in den Prozess einbringt. Erst wenn nach der gemeinsamen Stellungnahme der Datenschützer Handlungsbedarf für Parlamente erkennbar ist, sollten wir tätig werden.

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