22.02.2012

Ist ACTA schon gescheitert?

Die Europäischen Kommission hat heute beschlossen, das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Sie möchte klären, ob der Text mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Es waren europaweite Proteste nötig, um die EU-Kommission dazu zu bringen, dass sie prüfen lässt, ob das Abkommen mit den Grundrechten der Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung vereinbar ist. Die Informationspolitik der Kommission zu ACTA war unzureichend und intransparent. Der Text enthält viele Formulierungen, die vage und unklar sind.

Nach dem EuGH-Urteil vom 16. Februar können wir uns gut vorstellen, dass ACTA bei diesem Gericht „durchfällt“. Damit ist das Abkommen politisch gescheitert, bevor noch das Europäische Parlament darüber abgestimmt hat.

 

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