26.01.2012

Recht auf Vergessen: gut gemeint aber naiv!

Zur Europäischen Datenschutzverordnung und zu der von Facebook für jeden Nutzer geplanten „Chronik“ erklärt der medien- und datenschutzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Das Vorhaben der Europäischen Kommission, in einer Allgemeinen Europäischen Datenschutzverordnung den Bürgerinnen und Bürgern ein „Recht auf Vergessen“ im Netz einzuräumen, ist begrüßenswert, aber doch auch ein Stück naiv. Denn Daten, die einmal im Netz sind, werden auf unterschiedlichsten Servern, z. B. als Backup, gespeichert und können deshalb jederzeit zurückkehren. Auch weiß niemand, auf wie vielen Einzelrechnern die Information gespeichert ist. Trotz aller Bemühungen bleibt der Grundsatz: Was drin ist, bleibt drin. Gerade deshalb ist eine Komplettlöschung aus dem Netz schwer, wenn nicht unmöglich.

Vor diesem Hintergrund muss auch das von Facebook geplante „timeline“, ein vollständiges chronologisches Profil seiner Nutzer, gesehen werden: Alle Inhalte, die der Nutzer je auf seinem Facebook-Profil angelegt hat, werden öffentlich, wenn er nicht innerhalb einer Frist von nur 7 Tagen widerspricht. Diese Frist ist viel zu kurz! Wird sie nicht genutzt, veröffentlicht Facebook auch persönliche Daten, die der Nutzer/die Nutzerin bislang als private Daten gekennzeichnet hatte. Damit sind sie für alle Zeiten unkontrollierbar.

Wir unterstützen daher unseren Datenschutzbeauftragten in der Auffassung, dass jede/r Nutzer/in selbst entscheiden können muss, wann er/sie welche Daten über sich im Netz zugänglich macht. Facebook verstößt mit seinem Vorhaben – hinter dem wirtschaftliche Interessen stehen – gegen unsere Datenschutzrichtlinien und auch gegen unsere Vorstellungen von Schutz unserer persönlichen Inhalte im Netz.

Deshalb: Äußerste Vorsicht mit eigenen Daten bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken!

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