25.01.2013

7. Landtagstagung: Sparkassengesetz, Glücksspielgesetz, Haushaltsgesetz

Die Diskussion um die Änderung des Sparkassengesetzes in der ersten Landtagstagung im neuen Jahr war in den Medien zu verfolgen. Künftig werden sich nach der Gesetzesänderung nur noch öffentlich-rechtliche Kreditinstitute an schleswig-holsteinischen Sparkassen beteiligen können. Außerdem haben wir das Glücksspielgesetz der Vorgängerregierung aufgehoben. Damit war Schleswig-Holstein einen Sonderweg gegangen. Wir werden uns nun dem Glücksspielstaatsvertrag der anderen Bundesländer anschließen. In zweiter Lesung wurde zudem der erste rot-grün-blaue Landeshaushalt verabschiedet. Das Zahlenwerk für 2013 sieht Ausgaben von 12,4 Milliarden Euro vor. Warum unsere Sparpolitik sinnvoller ist als die der CDU, verrät der Newsletter der SPD-Landtagsfraktion.

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