20.02.2013

LANDTAGSREDE: Die neue Bäderregelung – Erfolg eines Dialogs

TOP 14, Bericht zur Neufassung der Bäderregelung (Drucksache 18/432)

Über den von der CDU eingebrachten Antrag hat sich ja in der Zwischenzeit schon etwas der Staub der Geschichte gelegt. Denn seit dem 29. Januar reden wir nicht mehr über das, was möglicherweise aus der Bäderregelung werden könnte, sondern wir reden über einen Kompromiss, der die Bäderregelung langfristig erhält und einen gelungenen Ausgleich zwischen sehr unterschiedlichen Interessen beinhaltet. Das war nur möglich, weil alle Beteiligten aufeinander zugegangen sind.

Und, lieber Kollege Hamerich, ich erinnere mich noch gut an die Ausschusssitzung am 30. Januar, in der der Minister den Kompromiss vorstellte. Damals konnten selbst Sie, wenn auch nur zähneknirschend, eine gewisse Anerkennung nicht verbergen und brachten dies ja auch zum Ausdruck. Ich glaube, Sie saßen damals neben Ihrem Kollegen Arp, der ob des großen Erfolges dieses Runden Tisches sich ungewöhnlich sprachlos gab. Nun gut, das haben Sie alles schnell überwunden und in die alte Melodie der Opposition zurück gefunden.

Allen war klar, dass eine gerichtliche Entscheidung die große Gefahr bedeutet hätte, dass viel weitergehende Einschränkungen auf die Touristenorte zukommen. Es war deshalb richtig, den Dialog zu suchen, wie die neue Landesregierung es nun in verschiedenen Fällen schon erfolgreich praktiziert hat.

Es galt, einen Kompromiss zu finden, der das verfassungsrechtlich und höchstrichterlich ausdrücklich geforderte Regel- Ausnahmeprinzip angemessen berücksichtigt. Wenn wir über die Bäderregelung reden, reden wir über das Grundrecht auf Achtung der Sonntagsruhe in unserer Verfassung. Und auch wenn die Sonntagsruhe im Grundgesetz nicht ohne weiteres zu finden ist ‑ sie ist genauso zu beachten wie andere Verfassungsgrundsätze.

Das Bundesverfassungsgericht hat, bezogen auf das Berliner Ladenschlussgesetz, dazu eine klare Entscheidung getroffen. In diesem Urteil gebietet das Verfassungsgericht der Kommerzialisierung des Sonntags Einhalt. Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass es nicht nur eine irgendwie nebensächliche Pflicht des Staates ist, den Sonntag zu achten.

Es sagt zwar auch, dass auf Interessen des Handels und auch das geänderte Freizeitverhalten Rücksicht genommen werden müsse. Allein ein Umsatzinteresse reiche aber nicht aus, um Ausnahmen von der Sonntagsruhe zu rechtfertigen.

Dieses, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten wir nicht vergessen, wenn wir über unsere Bäderregelung reden. Sie muss, und das sollte doch in diesem Hause eigentlich keine ernsthaft zu diskutierende Frage sein, mit der Verfassung in Einklang stehen. Die bisherige Regelung tat das nicht, die jetzt gefundene hingegen hat gute Chancen, eine Verfassungsprüfung zu bestehen.

Ich kann sehr wohl akzeptieren, dass Sie von der CDU und der FDP die Auffassung vertreten, dass der Sonntagsschutz nicht mehr zeitgemäß ist. Aber dann müssen Sie den geraden Weg gehen und sich um eine Mehrheit bemühen, die die Verfassung in diesem Punkt ändert. Wir werden sicher nicht dabei sein, diesen Versuch zu unternehmen, aber wenn Sie das so sehen – tun Sie es. Das wäre konsequent; alles andere bedeutet, die Verfassung der Beliebigkeit preiszugeben.

Natürlich gibt es Besorgnisse, die neue Regelung könnte jetzt in den Badeorten zu Verschlechterungen führen. Es wird einen Prozess der Anpassung geben, aber ich erinnere daran, dass es aus Sicht des Handels und des Tourismus in den Bäderorten weitaus schlimmer hätte kommen können.

Aber die völlig überzogenen Behauptungen, es würde jetzt in den Bäderorten grundsätzlich das Promenadenlicht ausgehen, finde ich fahrlässig. Und wenn diese Behauptungen dann noch von denen kommen, die am runden Tisch selbst dem Kompromiss zugestimmt haben, ist das das Gegenteil von glaubwürdig.

Die Bäderregelung steht. Sie schafft Frieden durch den Dialog und die Kraft der Argumente. Durch eine Dialogform, die die alte Landesregierung in keiner Weise beherrscht hat.

Und im Übrigen bin ich froh, dass auch auf Ihrer Seite Abgeordnete sind, die die Bäderregelung anders beurteilen. In der Eckernförder Zeitung vom 31. Januar 2013 kann man lesen: „Der Landtagsabgeordnete Daniel Günther begrüßt den Kompromiss bei der Bäderregelung.“ Die Beschränkung der Einkaufszeiten auf sechs Stunden seien in Ordnung, es sei gut, dass mit dem eingeschlagenen Kompromiss eine Klage vor Gericht verhindert wurde. Der Kollege kurz und knapp: „Kann man akzeptieren.“ Und wo er Recht hat, hat er Recht.

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