23.02.2017

LANDTAGSREDE: SPD für weiteren Feiertag in Schleswig-Holstein

TOP 23 Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Drs-Nr. 18/5197)

Die Diskussion um einen weiteren Feiertag für Schleswig-Holstein, ist sinnvoll. Die fleißigen Menschen in unserem Land hätten ihn verdient, es  ist eine grundsätzlich gute Idee.  Nur: sie ist nicht von Ihnen, Herr Breyer. Das ist nicht wichtig, gibt aber Anlass, darauf hinzuweisen, dass bereits  ein gesellschaftlicher Diskurs begonnen hat, von dem Sie offensichtlich nichts mitbekommen haben.

Und mit Ihrer Feststellung in der Begründung, dass der 31. Oktober von vornherein auszuschließen ist, geben Sie sich intolerant und zensierend, keine gute Voraussetzung für eine offene Diskussion. Schleswig Holstein hat 9 Feiertage, im Vergleich mit Baden-Württemberg, 14,  oder Bayern, 12. Ja, da ist Nachholbedarf.

Im Besonderen Vertreter der evangelischen  Kirche haben den 2017 arbeitsfreien Tag zur Erinnerung an den „Reformationstag“ vor 500 Jahren zum Anlass genommen, eine Verstetigung dieses Tages anzuregen. Daran hat sich eine gesellschaftliche Diskussion angeschlossen, die quer durch die Kirchen, Arbeitgebervertreter, Gewerkschaften und Parteien geht. Diese  Diskussion hat auch gezeigt, dass ein Feiertag nicht nur ein freier Tag ist. Wir müssen darüber reden: Welches Ereignis ist geeignet,  bedeutsam, besonders hervorgehoben zu werden?

Genauso wie bei anderen Feiertagen -  ich erwähne den 1. Mai oder den 3. Oktober -  geht es darum, einem Ereignis die angemessene Aufmerksamkeit zu verschaffen.

„Der Wunsch nach einem weiteren Feiertag ist da. Wir wollen nun eine Einigung erzwingen.“  So lässt sich Dr. Breyer zitieren. Eine Einigung erzwingen! Das klingt schon erstaunlich, gerade von Ihnen, Herr Breyer, wo Sie doch ein Verfechter der breiten Beteiligung aller Interessengruppen der Bevölkerung bei allen denkbaren Anlässen sind!

Lieber Herr Breyer: Sie werden hier überhaupt nichts erzwingen. Vielmehr sage ich Ihrem Antrag ein ziemlich zwangloses Ende voraus. Die erforderliche Diskussion wird der nächste Landtag führen. Meine Fraktion strebt einen zusätzlichen Feiertag an, das können sie in dem von der  SPD beschlossenen Regierungsprogramm nachlesen. Die Grünen haben sich ähnlich geäußert, wollen aber, wie wir, zunächst einmal über den geeigneten Anlass diskutieren. Das finde ich richtig. Vom SSW kam der Vorschlag, den Tag der Landesverfassung zum Feiertag zu erklären. Die evangelische Kirche kann sich den 31. Oktober, vorstellen. Auch die Gewerkschaften fordern einen zusätzlichen Feiertag, als Ausgleich für die größere Zahl in anderen Bundesländern. Die  CDU scheint bisher alles abzulehnen, was dann ein weiteres interessantes Thema für den kommenden Landtagswahlkampf werden könnte. Ein breites Spektrum also, das ist gut.

Und auch der Hinweis des EKD – Ratsvorsitzenden Bedford-Strohm, dass es ein tolles Zeichen wäre „wenn die Politik einmal nicht allein Ökonomie, sondern für das Miteinander der Menschen Freiraum schaffen könnte“ ist bedenkenswert in einer Zeit, in der viele Menschen durch den Druck der Arbeitswelt zunehmend belastet sind. Ein Argument, dass auch der DGB anführt.

Die Antragsteller schlagen den Tag der Verabschiedung des Grundgesetzes vor. Dies wäre grundsätzlich ein bedeutender und würdiger Anlass für einen Feiertag. Ich bin der Meinung, dass dieser Anlass  sich wenig für einen Feiertag eignet, der einzig in Schleswig-Holstein ausgerufen wird.

Wenn, dann sollte dies bundesweit diskutiert werden. Und, last but not least: Wir sollten auch mit unseren norddeutschen Nachbarn einmal reden. Bisher sind hier die 9 Feiertage, mit einer Ausnahme, im norddeutschen Gleichklang. Die Menschen leben im Hamburger Umland nicht mehr nur in Schleswig-Holstein, sondern sie arbeiten oft in Hamburg, Kinder gehen aus Hamburg in Schleswig-Holstein und aus Schleswig-Holstein in Hamburg zur Schule. Es wäre schon bedauerlich, wenn die Kinder schulfrei haben, die Eltern aber zur Arbeit fahren müssen.

Den notwendigen  Diskurs werden wir auch mit den Arbeitgebern führen. Denn es gibt rote Linien. Eine Kompensation durch den Verzicht auf einen Urlaubstag, einen Lohnausgleich, Veränderungen bei der Pflegeversicherung oder Ähnliches wird es mit uns nicht geben.

Was bleibt? Ein Gesetzentwurf der Piraten, die wissend gegen die Wand laufen, obwohl in der Wand eine geöffnete Tür ist. Wir werden sie nach angemessener Diskussion mit möglichst breitem Konsens in diesem Haus durchschreiten.

zurück | nach oben