02.07.2012

Nichtraucherschutz: Das Gesetz erreicht sein Ziel noch nicht

Zur Evaluation des Nichtraucherschutzgesetzes in Schleswig-Holstein durch das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg erklärt der Sprecher für Nichtraucherschutz Peter Eichstädt:

Das DKFZ zeigt in der Evaluation des Nichtraucherschutzgesetzes auf, dass das mit dem Gesetz verbundene Ziel noch nicht erreicht wird. Es wurde auch deutlich, dass in der von der Landesregierung abgeforderten Auswertung des Gesetzes (Antwort auf unsere Große Anfrage, Drucksache 17/1248) vom damaligen Gesundheitsminister Garg offensichtlich viel schöngeredet und Missstände kaschiert wurden. Ein Problem bei der unbefriedigenden Umsetzung sind die komplizierten Ausnahmen für kleine Gaststätten. Hier gelingt es anscheinend weder dem DEHOGA, der die Einhaltung des Gesetzes zugesagt hatte, noch den Ordnungsbehörden, es durchzusetzen – zum Schaden der Nichtraucher.

Wir werden deshalb, wie im Koalitionsvertrag verabredet, die Regeln überprüfen. Nichtraucherschutz muss überall da wirken, wo das vorgesehen ist. Dafür müssen die Vorschriften des Gesetzes angepasst und dann auch konsequent angewendet werden.

Interessant sind zwei weitere Ergebnisse der Studie: die hohe Akzeptanz des Nichtraucherschutzes in der Bevölkerung – was in eklatantem Widerspruch steht zu den Positionen der Gaststättenbetreiber – und: Die wirtschaftlich schwierige Situation der Gaststätten hat nichts mit dem Nichtraucherschutz zu tun.

Wenn man sich die Entwicklung des Nichtraucherschutzes in den vergangenen Jahren ansieht, kommt man zu dem Schluss, dass eine bundesweit einheitliche Regelung am sinnvollsten wäre.

Wir hoffen sehr, dass nach dieser Studie nicht wieder die üblichen Abwehrreflexe der Raucherlobby einsetzen. Vielmehr sollten wir gemeinsam nach einer vernünftigen und praktikablen Lösung suchen. Der Nichtraucherschutz darf dabei nicht erneut auf der Strecke bleiben.

zurück | nach oben