20.01.2016

LANDTAGSREDE: Prävention ausweiten, Spielsucht wirksam bekämpfen

TOP 2: Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften (Drs. 18/3606, 18/3716)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Regelungen, die dem Jugendschutz, der Suchtprävention und dem Spielerschutz dienen, in dieses Gesetz aufgenommen. Bisher war das auf dem Verordnungswege geregelt. Es ist nunmehr in das Gesetz aufzunehmen, weil nach aktueller Rechtsprechung für Berufsausübungsregelungen, die das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz einschränken, eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist. Diese wird mit dieser Änderung geschaffen.

Danach müssen Sportwettvertriebsstätten einen Mindestabstand von 100 Metern zu Bildungseinrichtungen, Jugendzentren und Suchberatungsstellen einhalten. Auch das Verkaufsverbot von Alkohol in Sportwettbüros sowie das Verbot von Geldspielgeräten dort dienen dem Spielerschutz und der Suchtprävention:

In Sportwettbüros sollen keine zusätzlichen Suchtpotentiale wie Geldspielgeräte und Alkoholverkauf  bzw. -konsum hinzukommen. Das ist eine sinnvolle Regelung.

Und dass bei Verstößen gegen das Glücksspielgesetz der Straftatbestand der Ordnungswidrigkeit eingeführt wird, während zuvor nur „der Widerruf der Genehmigung“ in Frage kam, ist ebenfalls sinnvoll. Damit kann nun mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren auf kleinere Rechtsverstöße schon früher warnend reagiert werden, bei denen die bisher einzig bestehende Sanktionsmöglichkeit, der Widerruf der Genehmigung, unverhältnismäßig gewesen wäre.

Insgesamt also eine Gesetzesänderung, die eher unspektakulär ist.

Im Innenausschuss hat schon der Kollege Bernstein etwas wolkig ausgeführt, dass die CDU sich bei der Abstimmung enthalten werde und eigentlich noch diverse Änderungsanträge hätte. Folgerichtig hat er angekündigt, dass dann in nächster Zeit von Seiten der CDU eine Gesetzesinitiative hierzu folgt. Das gefällt uns gut, da es auch aus unserer Sicht im Besonderen beim Spielerschutz, der Suchtprävention und dem Jugendschutz Regelungen gibt, die dann noch einmal überdacht werden sollten. Darauf kommen wir dann auch gerne zurück, wenn die CDU die angekündigte Initiative ergreift.

Es ist trotzdem zum jetzigen Zeitpunkt sachgerecht, um zeitnah Rechtssicherheit zu gewährleisten, sich zunächst auf die bisher in der Sportwettvertriebsverordnung enthaltenen Regelungen zu beschränken. Aber ich will zwei Punkte schon nennen, über die wir nachdenken:

  1. Der Abstand von 100 Metern zu Jugend- und Bildungseinrichtungen ist sehr moderat gewählt und es ist zu überprüfen, ob er den angestrebten Zweck, Jugendliche von und auf ihrem Weg zu Jugendeinrichtungen von diesen Angeboten fern zu halten, erreichten kann. Es gibt hierzu in anderen Ländern Abstandsregelungen bis zu 500 Metern. Das ist sicher sehr weitgehend und käme möglicherweise einem Verbot dieser Einrichtungen gleich. Aber ein Abstand von 200 oder 300 Metern erscheint uns zulässig und Erfolg versprechend. Natürlich sind in einem solchen Falle Übergangsfristen und Vertrauensschutz zu berücksichtigen. Aber mit dieser Ankündigung kann zumindest ab heute niemand mehr behaupten, unsere Überlegungen hierzu seien nicht bekannt gewesen.
  2. Es stellt sich die Frage des Nichtraucherschutzes in Sportwettvertriebsstätten, wie wir sie schon für Spielhallen geregelt haben. Ob das im Nichtraucherschutzgesetz besser geregelt wird als in diesem Gesetz, werden wir prüfen.

Zu der Frage der Regulierung und des Schutzes vor den Gefahren von Glücksspiel jeder Art bestehen grundsätzlich unterschiedliche Vorstellungen zwischen CDU und FDP auf der einen Seite und den regierungstragenden Fraktion auf der anderen.

Wir sorgen uns um die Menschen, die Kinder und die Jugendlichen, die durch diese Angebote in die Spielsucht hineingezogen werden könnten. Im Gegensatz zu Ihnen halten wir das Betreiben von Spielhallen und Wettbüros für keine Geschäftsidee, die wir von uns aus fördern wollen.

Deshalb haben wir im letzten Jahr für Spielhallen schon einmal konsequente Regelungen getroffen und werden diesen Weg auch bei Sportwettbüros weiter verfolgen.

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