09.07.2012

Neues Meldegesetz: Datenschutz aus der Mottenkiste

Zu dem vom Bundestag verabschiedeten Meldegesetz erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Das hatte sich die schwarz-gelbe Regierungsmehrheit in Berlin schön ausgedacht: Während wegen des EM-Halbfinales Deutschland gegen Italien haben CDU und FDP schnell ein neues Meldegesetz verabschiedet, das die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger zum Spielball der Behörden macht – diese sollen Name und Anschrift der gemeldeten Personen an Unternehmen zu Werbezwecken verkaufen dürfen. Für uns ist das ein klassisches Abseitstor!

Das neue Gesetz sieht vor, dass diese Daten nur dann nicht herausgegeben werden dürfen, wenn die betreffende Person ausdrücklich widersprochen hat. Und dieser Widerspruch soll nicht gelten, wenn es um Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten bei einem Unternehmen geht. Das ist Datenschutz aus der Mottenkiste! Für uns ist völlig klar, dass über persönliche Daten, die bei Behörden gespeichert sind, alleine der Bürger entscheiden darf! Wir leben schließlich nicht in einem Obrigkeitsstaat und unsere Behörden dürfen nicht zu Adresshändlern werden.

Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass das Gesetz über den Bundesrat bzw. im Vermittlungsausschuss dahingehend geändert wird, dass statt der jetzt formulierten Widerspruchslösung eine Einwilligungslösung hineinformuliert wird. Dann müssen Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich zustimmen, dass Meldebehörden ihre Daten weitergeben – zu welchem Zweck auch immer.

Im zuständigen Innenausschuss setzten CDU/CSU und FDP gegen die Oppositionsparteien eine Änderung durch, mit der die Einwilligungsregelung durch die Widerspruchsregelung ersetzt und somit ins Gegenteil verkehrt wurde. Die neue Formulierung der Regierungskoalition wird nun pikanterweise auch von der Bundesregierung kritisiert…

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