02.10.2012

Urteil zu Rundfunkgebühren bestätigt unsere Auffassung

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige Computer erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige Personal Computer abgewiesen. Dass PCs gebührenpflichtig sind, bestätigt unsere Auffassung, dass das neue Abgabensystem in Ordnung ist und zukunftssicher die neuen Übertragungswege berücksichtigt. Diese Klarstellung wird die Diskussion beruhigen. Trotzdem setzen wir darauf, das neue Gebührensystem zeitnah zu evaluieren, um dann notwendige Korrekturen vorzunehmen und, sollten sich Ungerechtigkeiten herausstellen, diese zu beseitigen.

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