20.12.2012

Gute Nachricht: Die Beitragspflicht von Menschen in Pflegeeinrichtungen wird von den Rundfunkanstalten ausgesetzt

Zur Entscheidung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, dass Bewohnerinnen  und Bewohner von Pflegeheimen ab 2013 keinen Rundfunkbeitrag zu entrichten haben, erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Ich begrüße die  Entscheidung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, nach der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen ab 2013 keinen Rundfunkbeitrag zu entrichten haben.

Es war zu Verunsicherung gekommen, weil bei konsequenter Anwendung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen in vielen Fällen den vollen Rundfunkbeitrag hätten entrichten müssen.

Es ist eine gute Entscheidung, dass nun auf diese Erhebung verzichtet wird, bis sich erneut der Gesetzgeber damit befasst hat. Es ist davon auszugehen, dass eine solche Regelung schon aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit gesellschaftlich nicht gewollt ist.

Pflegeheime werden stattdessen bis zu einer Überprüfung des Rundfunkstaatsvertrages als Gemeinschaftsunterkünfte behandelt. Dies führt dazu, dass für die einzelnen Zimmer und deren Bewohner die Beitragspflicht entfällt.

Ich begrüße es sehr, dass die  öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten diese Entscheidung getroffen haben, obwohl natürlich nicht von ihnen selbst beliebig über Bestimmungen des Staatsvertrages hinweggegangen werden kann.

In diesem Fall kann aber davon ausgegangen werden, dass ein gesellschaftlicher Konsens besteht, Menschen in dieser Lebenssituation nicht mit Rundfunkbeiträgen zu belasten. Diese Entscheidung zeigt außerdem, dass es erforderlich ist, das am 1. Januar in Kraft tretende neue Rundfunkfinanzierungssystem zeitnah zu evaluieren.

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