17.05.2013

Prüfung der Aufhebung des Verbots von lokalem privatem Rundfunk ist sinnvoll

Zur möglichen Zulassung von werbefinanziertem privatem lokalem Rundfunk in Schleswig-Holstein erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD - Fraktion, Peter Eichstädt:

Das Zulassen von lokalem werbefinanziertem Rundfunk ist eine Möglichkeit, das Meinungs- und Informationsangebot gerade auf der lokalen Ebene auch in Schleswig Holstein vielfältiger zu gestalten.

Wir begrüßen es, wenn die Regierung prüft, ob auch in Schleswig–Holstein die gesetzlichen Einschränkungen gegen derartige Angebote beseitigt werden.

Zurzeit ist diese Möglichkeit landesgesetzlich ausgeschlossen. Es gibt aber keinen erkennbaren Grund, Frequenzen für ein solches Angebot nicht zur Verfügung zu stellen, wenn diese grundsätzlich vorhanden sind. Ob dafür dann Interessenten vorhanden sind, wird sich zeigen.

Es ist nicht Aufgabe der Politik, den Werbemarkt durch Beschränkungen im Bereich der Medienaktivitäten zu regulieren.

Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, in dem die Möglichkeit, lokalen, werbefinanzierten Rundfunk anzubieten, per Gesetz unterbunden wird.

Das entspricht grundsätzlich nicht der Vorstellung der SPD von einer freien, unabhängigen Medienlandschaft. Ob und an wen solche Frequenzen dann vergeben werden, ist nicht Sache der Landespolitik, sondern der unabhängigen Medienanstalt MAHSH.

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