20.06.2013

LANDTAGSREDE: Informationsvielfalt ist erwünscht

TOP 24, Zulassung von Frequenzen für den lokalen Hörfunk (Drucksache 18/850)

Ich danke dem Ministerpräsidenten für seinen Bericht, inwieweit sich die Landesregierung über die Genehmigung von lokalem Hörfunk in Schleswig-Holstein Gedanken gemacht hat. Ja, in dieser Regierung wird nachgedacht. Dieser Umstand ist für CDU und FDP offensichtlich überraschend, anscheinend sind sie das von ihrer alten Landesregierung nicht gewohnt gewesen.

Natürlich ist es notwendig zu prüfen, ob das für Schleswig-Holstein bestehende Verbot von lokalen Radioangeboten weiterhin unter medienpolitischer und medienrechtlicher Hinsicht Bestand haben soll und kann. Zur Erinnerung: In unserem Staatsvertrag zur gemeinsamen Medienanstalt Hamburg - Schleswig-Holstein haben wir geregelt, dass in Hamburg lokales Radio angeboten werden darf, in Schleswig-Holstein allerdings nicht. Dieses Verbot ist in Deutschland inzwischen einmalig – in allen anderen Bundesländern ist es erlaubt, lokales Radio, kommerziell oder nicht-kommerziell, zu genehmigen.

Ob ein solches Verbot noch gerechtfertigt ist, muss geprüft werden. Das geschieht jetzt – genauso wie im Jahr 2008, als sich die CDU geführte Staatskanzlei mit der gleichen Frage beschäftigte. Die kam damals zu dem Ergebnis, keine Änderung an dem Staatsvertrag vorzunehmen; all das hat das Parlament übrigens nie erreicht.

Der Ministerpräsident hat berichtet, dass nach einer Begutachtung durch die dafür zuständige unabhängige Medienanstalt MAHSH überprüft wird, ob in Schleswig-Holstein neue Perspektiven für lokalen Hörfunk eröffnet werden oder nicht.

Lokaler Hörfunk kann eine positive Ergänzung der Rundfunk- und Medienlandschaft in Schleswig-Holstein sein, so wie es in vielen anderen Ländern der Bundesrepublik der Fall ist. Sie kann zu Vielfalt beitragen und gerade im lokalen Bereich Informationen für die Menschen liefern, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betreffen. Dazu können Berichte über kulturelle Ereignisse genauso gehören wie Berichte über Lokalpolitik.

Das Argument, dass diese lokalen Angebote, vor allem wenn sie sich kommerziell finanzieren, auch eine Konkurrenz für die vorhandenen Printmedien oder Radioangebote sind, ist auf der einen Seite natürlich zu beachten. Daneben steht die Abwägung, ob durch solche Angebote eine breitere lokale publizistische Vielfalt erreicht wird, die möglicherweise dem zunehmenden Konzentrationseffekt im Bereich der regionalen Printmedien entgegenwirken kann.

Dies muss in Ruhe geprüft werden, hier gibt es viele Aspekte zu beachten, unter anderem auch die, ob überhaupt geeignete Frequenzen zur Verfügung stehen, um ein solches Angebot zu realisieren.

Ob solche Angebote kommerziell oder nicht kommerziell sind, ist offen. Möglicherweise kann aber nach fachlicher Abwägung auch die Medienanstalt selbst entscheiden. Nicht-kommerzieller Hörfunk ist interessant. Er kann ein belebendes Element der Kommunikation in einer modernen Bürgergesellschaft sein. Wie viele Beispiele in der ganzen Bundesrepublik zeigen, kann eine Vielfalt an nicht kommerziellen lokalen Sendern dazu beitragen, dass Menschen sich dort selbst aktiv einbringen oder zusätzlich zu den vorhandenen kommerziellen Printmedien oder regionalen Radiosendern informieren. Bei unserem Staatsvertragspartner Hamburg ist dies lange Realität, so z.B. mit dem Sender FSK (Freie Sender Kombinat) und Hamburger Lokalradio.

Natürlich weiß ich, dass auch große Besorgnisse bei den kommerziellen Medienanbietern, ob Print oder Radio, bestehen; diese nehmen wir ernst. Wir wollen nicht dort vorhandene Vielfalt durch unverhältnismäßige Konkurrenz auf dem Werbemarkt gefährden.

Wir sollten unaufgeregt das Gutachten der MAHSH und die Bewertung durch die Staatskanzlei abwarten und uns dann mit diesem Thema erneut beschäftigen. Gegebenenfalls muss dann der Medienstaatsvertrag entsprechend geändert werden. Aber ein Verbot von lokalem Rundfunk muss schon aus Achtung vor der grundsätzlichen Freiheit der Medien und der Betätigung im Medienbereich unter Abwägung der Vor- und Nachteile für die erwünschte Informationsvielfalt immer wieder überprüft werden.

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