09.10.2013

Klarheit über Nutzung von Facebook-Fanseiten

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zu Fanseiten bei Facebook erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Das Urteil schafft Klarheit: Unternehmen dürfen Facebook-Fanseiten nutzen. Die Datenschützer müssen akzeptieren, dass Facebook und andere soziale Netzwerke trotz fraglos vorhandener Bedenken und Datenschutz- Risiken ein fester Bestandteil der Kommunikation in fast allen Lebensbereichen sind.

Zwar schaffen die Klagen Rechtssicherheit, aber sie ändern nichts an den längst in die Lebenswirklichkeit vieler Menschen fest integrierten Kommunikationsgewohnheiten. Viele Menschen sind heute bereit, gerade in sozialen Netzwerken auf den Schutz von Teilen ihrer persönlichen Daten zugunsten des sozialen Austausches im Netz zu verzichten. Die wichtigste Aufgabe bleibt daher: Stärkung der Medienkompetenz und Aufklärung über die Folgen der Preisgabe persönlicher Daten. Hier sind besonders die Bildungseinrichtungen, vor allem Schulen, gefordert. Das ULD kann sie dabei unterstützen.

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