27.02.2014

Urteil gegen Presse-Grosso gefährdet Presse-Vielfalt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern in einem Urteil dem Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e. V. untersagt, für Presse-Grossisten in Deutschland einheitliche Grosso-Konditionen mit Verlagen zu vereinbaren.

Dies verstoße gegen das EU-Kartellverbot, denn das zentrale Verhandlungsmandat des Bundesverbandes „bezwecke eine horizontale Wettbewerbsbeschränkung, da es einen Rabatt- und Konditionenwettbewerb zwischen den Presse-Grossisten und den Verlagen bzw. Nationalvertrieben verhindere. Es habe nämlich zur Folge, dass für alle verlagsunabhängigen Presse-Grossisten einheitliche Vertragskonditionen gelten.“ (www.olg-duesseldorf.nrw.de)  Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf bleibt das Presse-Grosso und damit die Vielfalt der Presse-Landschaft in Deutschland weiter gefährdet. Wer eine vielfältige Presse haben möchte, muss sich zum Presse-Grosso bekennen. Ohne dessen diskriminierungsfreie flächendeckende Vertriebsstruktur mit einem Vollsortiment an Print-Produkten könnten sich kleine Zeitungen und Zeitschriften nicht am Markt behaupten. Es würden dann nur die großen Verlage mit ihren Presse-Erzeugnissen überleben. Das wollen wir nicht! Wir halten das Presse-Grosso für unverzichtbar.

Mit der im letzten Jahr vom Bundestag verabschiedeten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sollte das Presse Grosso-Vertriebssystem gesetzlich abgesichert werden. Da dies dem Urteil zufolge nicht ausreicht, muss nun geprüft werden, ob es weiterer gesetzlicher Regelungen bedarf, um die bestehende Vertriebsinfrastruktur, die eben auch kleinen Presse-Verlagen zugute kommt, zu sichern. Wir werden auch prüfen, ob eine presserechtliche Verankerung in der Landesgesetzgebung möglich ist.

zurück | nach oben