17.02.2011

Schnüffelei von NPD-Mitgliedern beim Zensus verhindern!

Im Mai startet die Haushaltsbefragung im Rahmen der Volkszählung „Zensus 2011“. Die NPD hat ihre Mitglieder dazu aufgerufen, sich als Volkszähler (im Fachjargon Erhebungsbeauftragte genannt) zu melden. Darauf weist der SPD-Landtagsabgeordnete Peter Eichstädt hin.

Auch im Kreis Herzogtum Lauenburg  hat die NPD habe ihre Mitglieder aufgefordert, „sich als Befrager zu bewerben, um daraus Erkenntnisse für die politische Arbeit zu gewinnen“, zitiert Peter Eichstädt aus einem Aufruf der Rechtsextremisten.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden von den Erhebungsstellen, im Kreis Herzogtum Lauenburg die Kreisverwaltung, nach einem Bewerbungsgespräch ausgewählt und bestellt.

Die SPD-Landtagsfraktion hat das Innenministerium um Auskunft in dieser Sache gebeten und erfahren, dass die Bewerbung von NPD-Mitgliedern „im Hinblick auf den Inhalt des NPD-Aufrufes abzulehnen“ sei; auch bereits gestellte Erhebungsbeauftragte seien in diesem Fall von ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu entbinden.

„Wir können uns der Bitte des Innenministeriums nur anschließen, dass die Erhebungsstellen Angehörige des öffentlichen Dienstes als Volkszähler bevorzugt berücksichtigen“, so Peter Eichstädt.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat nach Einschätzung  des MdL das Problem erkannt und nimmt es ernst. Etwa 200 Erhebungsbeauftragte werden hier benötigt. „Man ist offensichtlich bemüht,  weitestgehend Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes für die Durchführung zu gewinnen. Aber einen vollkommenen Schutz, dass ein „braunes Schaf“ oder eine andere Person mit unlauteren absichten in den Kreis der Befragen hineinrutscht, gibt es nicht. In einigen Fällen wurden bereits solche Versuche aufgedeckt.

„Das Problem sehe ich darin, dass es sich bei der Durchführung des Zensus 2011 um eine staatliche Maßnahme handelt, die den Bürger zur Teilnahme verpflichtet.  Deshalb muss dieser darauf vertrauen können, dass nur absolut zuverlässige Personen an der Tür klingeln. Hierfür hat der Staat Sorge zu tragen.“

Grundsätzlich kann jeder von den zuständigen Behörden zur Übernahme der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragter verpflichtet werden.  Wenn nicht genug Personen zur Verfügung stehen sollten, hat aber das Innenministerium Hilfe durch Bereitstellung von Landesbediensteten angeboten.

Eichstädt weist darauf hin: „Kein Bürger ist verpflichtet, einen Erhebungsbeauftragten in seine Wohnung zu lassen. Er kann zwar Hilfe in Anspruch nehmen, wenn er es wünscht. Genauso  kann er aber auch den Bogen entgegennehmen und alleine ausfüllen oder die Informationen über das Internet übermitteln. Im Übrigen rate ich dringend, bei besonderen Vorkommnissen und aufdringlichen Befragern die Behörden zu benachrichtigen.“

Auch wenn die Erhebungsbeauftragten keinen Zutritt zu Wohnungen haben, wäre es nicht hinnehmbar, dass sich Rechtsextremisten durch ehrenamtliche Tätigkeit Zugang zu sensiblen Daten verschaffen und, wie es die NPD formuliert, „in Bürgergesprächen und mit Flugblattverteilungen die Bürger über eine wirkliche Alternative zum herrschenden light". Er muss sich fragen, ob er wirklich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertritt, wenn er den Eindruck erweckt, es gäbe die Demokratie zum Schnäppchenpreis.

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