29.01.2003

SPD-Fraktion für Freigabe der Ladenöffnungszeiten

Die Bundesregierung hat eine Initiative „Pro Mittelstand“ beschlossen. Darin sollen unter anderem die Ladenöffnungszeiten an Samstagen verlängert werden. Das Bundeskabinett hat die Änderung des Ladenschlussgesetzes beschlossen; sie tritt zum 1. April 2003 in Kraft.

Aufgrund dessen hat die SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag nach ausführlicher Diskussion beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, sich auf Bundesebene für folgende Regelungen einzusetzen:

  1. Die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag werden freigegeben.
  2. Der grundgesetzlich verbriefte Sonn- und Feiertagsschutz bleibt sichergestellt.
  3. Die Bäderregelung wird beibehalten.

Es macht keinen Sinn, weiterhin an einem Gesetz festzuhalten, das durch Veränderungen der Arbeitswelt und der Lebensgewohnheiten der Bevölkerung überflüssig geworden ist. Für die Arbeitszeit der Beschäftigten gibt es inzwischen zahlreiche flexible Regelungen und Betriebsvereinbarungen sowie Arbeitsschutzgesetze. Eine starre Vorgabe von Ladenschlusszeiten im Einzelhandel ist deshalb nicht länger erforderlich. Darüber hinaus soll der örtliche Einzelhandel gestärkt und in die Lage versetzt werden, flexibel auf die Bedürfnisse seines jeweiligen Kundenkreises einzugehen.

Den Schutz von Sonn- und Feiertagen dagegen werden wir nicht antasten.

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