14.11.2005

Für Qualitätsrundfunk - gegen grenzlose Werbung

Zum Entwurf einer Europäischen Fernsehrichtlinie erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Unter dem scheinbar harmlosen Begriff „Deregulierung der Werbevorschriften im Fernsehen“ kommen auf die Zuschauer Entwicklungen zu, die mit Werbung in der heutigen Form nicht mehr viel gemeinsam haben. Eine eindeutig zu identifizierende Colaflasche in einer Fernsehsendung wäre z. B. noch kein Product Placement oder Schleichwerbung im Sinne des Entwurfs einer Europäischen Fernsehrichtlinie, der jetzt in der Diskussion ist.

Die Richtlinie ließe beispielsweise zu, dass Unternehmen ganze Plots (Teile) einer Sendung kaufen, um dort ihre Botschaft unter zu bringen. Das könnte so aussehen, dass in einem Film eine Gruppe von Krankenhausärzten über die Wirkung eines bestimmten Medikaments diskutiert; dabei wird der Name des Medikaments mehrfach genannt.

Es geht aber noch weiter: Möglich wäre es nach den Vorschlägen der Kommission auch, ganze Sendebeiträge zu kaufen und sie zum Beispiel in Magazinen unterzubringen für den Zuschauer wäre die Werbung dann nicht mehr erkennbar. Ausnahmen sind lediglich für Nachrichten, Dokumentationen und Kindersendungen vorgesehen. Die gekaufte Sendezeit müsste nicht einmal gekennzeichnet sein. Auch bei Sponsoring ist ein Hinweis vor der Sendung nicht vorgesehen.

Damit wäre der Manipulation und Beeinflussung des Zuschauers Tür und Tor geöffnet. Auch unter den Aspekten Jugendmedienschutz und Verbraucherschutz ist das nicht akzeptabel. Und wo bleibt der Anspruch an die Qualität des Fernsehens als Medium zur Information und Meinungsbildung? Die Bestimmungen der Richtlinie würden in Deutschland für private und öffentlich-rechtliche Sender gleichermaßen gelten. Eine in der EU-Fernsehrichtlinie vorgesehene Quote für Werbung sollten wir nach Möglichkeit nationalstaatlich so regeln, dass sie – zumindest bei den öffentlich-rechtlichen Anbietern – unterschritten wird.

Wir müssen als Landtag und damit als Gesetzgeber darauf achten, dass die Trennung von Werbung und Information, wie im Rundfunk-Staatsvertrag festgelegt, auch weiterhin Bestand hat. Wir setzen uns dafür ein, dass die Qualitätsstandards im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten bleiben. Dazu bedarf es aber einer rechtzeitigen und umfassenden Information durch die Regierung, damit das Parlament in die Entwicklungen einbezogen werden kann. Der Kulturföderalismus bietet uns in diesem Fall ein Mitbestimmungsrecht. Die SPD-Landtagsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass Rundfunk ein qualitativ hochrangiges Produkt bleibt, mit dem die Bürgerinnen und Bürger sich optimal informieren können.

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