24.11.2010

Wir streben weiter eine möglichst breite Mehrheit an

Zu dem von Grünen und SSW vorgelegten Entwurf für die Änderung des Wahlgesetzes erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Peter Eichstädt:

Wir würden es bedauern, wenn sich die Grünen und der SSW aus dem gemeinsamen Bemühen um eine von einer breiten Mehrheit im Landtag getragene Lösung für ein verfassungsrechtlich sauberes Wahlgesetz verabschiedeten.

Die von beiden vorgeschlagene Zahl von 27 Wahlkreisen ist durch die Verfassung nicht legitimiert, weil sie die Verhältniswahl gegenüber der Persönlichkeitswahl bevorzugt; auch schmälert dies den direkten Einfluss der Wähler. Es würden dann 42 Abgeordnete über die Landeslisten in den Landtag kommen. Die Verfassung gibt aber vor, dass die Zahl der direkt und indirekt gewählten Abgeordneten ungefähr gleich sein muss.

Das vorgeschlagene Auszählverfahren nach Sainte Laguë-Schepers ist in den Eckpunkten der SPD-Fraktion enthalten; diesen Vorschlag erhalten wir weiterhin aufrecht.

Wir werden weiter versuchen, zu einer Einigung zu kommen, die von einer breiten Mehrheit im Landtag getragen wird.

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