19.03.2014

LANDTAGSREDE: Die Bäderregelung ist vorbildlich und ein Erfolg!

TOP 13, Bäderverordnung neu verhandeln (Drucksache 18/1633)

Dieser Antrag, der wie das täglich grüßende Murmeltier daherkommt, ist eine Herausforderung – wenn auch eher eine physische. Über wenige Themen haben wir im Landtag so oft diskutiert wie über die Bäderregelung. Und pünktlich zum Saisonbeginn in den Ost- und Nordseebädern erinnert die FDP noch einmal an das Trauerspiel, das der erfolgreichen Einigung, die Minister Meyer gemeinsam mit allen Akteuren erzielt hat, vorausgegangen ist.

Über nahezu drei Jahre hat die Vorgänger-Regierung in Verhandlungen um eine verfassungskonforme Bäderregelung so jämmerlich versagt, dass heute ein guter Anlass ist, hieran noch einmal zu erinnern: Es galt, einen Kompromiss zu finden, der das verfassungsrechtlich und höchstrichterlich ausdrücklich geforderte Regel-Ausnahme-Prinzip bei der Ausgestaltung der Bäderregelung angemessen berücksichtigt.

Die Kirchen und die Gewerkschaften hatten die bis dahin geltende Regelung beklagt und es war klar, dass eine solche Klage auch in Schleswig-Holstein, wie schon vorher in Mecklenburg-Vorpommern, Erfolg haben würde. Deshalb galt es, zur Abwendung von größerem Schaden einen Kompromiss zu finden, der verfassungsrechtlich standhält, andererseits aber den Badeorten in ihren touristischen und wirtschaftlichen Interessen möglichst weit entgegenkommt.

Die CDU/FDP-Regierung hat das nicht hinbekommen. Dieser Kompromiss wurde erst vom Wirtschaftsminister der jetzigen Regierung erreicht: In fairen Verhandlungen, an denen alle Akteure beteiligt waren, wurde eine Bäderregelung erreicht, der alle zustimmten und die dazu führte, dass die Kirchen ihre Klagen fallen gelassen haben.

Wie groß dieser Erfolg ist, könnten Sie selbst merken, wenn Sie in diesen Tagen einmal nach Mecklenburg-Vorpommern geschaut hätten. Dort hat ein ähnlicher Prozess stattgefunden, allerdings auf gerichtlichen Druck. Mit einem Ergebnis, an dem sich die schleswig-holsteinische Einigung gut messen lassen kann.

Während in Schleswig-Holstein am 16. März die Geschäfte in unseren Badeorten wieder geöffnet werden konnten, bleiben sie in Mecklenburg-Vorpommern noch bis zum 31. März geschlossen. Und wenn bei uns während der Weihnachtssaison auch an Sonntagen die Geschäfte noch einmal öffnen können, bleiben sie in Mecklenburg-Vorpommern geschlossen. Und wenn an unseren Küsten sonntags 6 Öffnungsstunden möglich sind, wird in Mecklenburg-Vorpommern nach 5 Stunden geschlossen. Das alles und noch mehr sind Gründe, weshalb uns in Mecklenburg-Vorpommern viele um diese Regelung beneiden.

Unser Kompromiss ist vorbildlich und zeigt einmal mehr, dass diese Landesregierung erfolgreich darin ist, im Dialog zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen. Ohne den Gang vor Gericht. Ich kann durchaus akzeptieren, dass Sie von FDP und CDU die Auffassung vertreten, dass der Sonntagsschutz nicht mehr zeitgemäß ist. Aber dann müssen Sie den direkten Weg gehen und sich um eine Mehrheit bemühen, die die Verfassung in diesem Punkt ändert. Das wäre konsequent. Alles andere bedeutet, die Verfassung der Beliebigkeit preiszugeben.

Die Bäderreglung steht. Sie schafft Planungs- und Rechtssicherheit. Wer diese Vereinbarung neu verhandeln will, geht ein hohes Risiko ein. Er riskiert die Verschlechterung der jetzt geltenden Regelung. Und wenn Sie mir nicht glauben, lesen Sie die gestrige Presseerklärung der IHK, die nun wirklich nicht im Verdacht steht, Hofberichterstattung für die Küstenkoalition zu machen.

Alle Kritiker fordere ich auf, nicht aus populistischen Motiven heraus Kirchen und Gewerkschaften unangemessen anzugreifen. Der Schutz der Feiertage ist ein Grundrecht. Es ist das gute Recht beider, seine Einhaltung einzufordern. Es gibt andere Grundrechte, auf die Sie besonders bestehen, das ist dann auch Ihr gutes Recht.

Wir werden Ihren Antrag ablehnen, wie jedes Jahr.

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